DE: Bund stellt erneut Mittel zum Originalerhalt bereit

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Im laufenden Jahr fördert der Bund mit einer Summe von etwa 2,3 Millionen Euro insgesamt 87 Projekte in ganz Deutschland, die darauf abzielen, historisch bedeutsames schriftliches Kulturgut zu bewahren. Hierzu zählen unter anderem Akten, Handschriften und Bücher.

 

Kulturstaatsministerin Claudia Roth unterstreicht die Wichtigkeit dieser Unterstützung: „Archive, Bibliotheken, Museen und andere Gedächtniseinrichtungen ermöglichen uns den Zugang zu unserer Geschichte und Kultur. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, die dort aufbewahrten schriftlichen Zeugnisse in ihrer ganzen Bandbreite zu sichern und für zukünftige Generationen zu bewahren. Dies umfasst nicht nur die Bestände in großen nationalen Institutionen, sondern auch diejenigen in kleineren regionalen Einrichtungen. Aus diesem Grund fördern wir landesweit eine Vielzahl von Projekten unterschiedlicher Trägerschaft, die das schriftliche Kulturgut von nationaler Bedeutung im Original bewahren.“

 

Das Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts, das seit 2017 besteht, konzentriert sich auf Mengenverfahren wie die Entsäuerung, Reinigung und Schutzverpackung umfangreicher Bestände. Seit seiner Einführung wurden insgesamt 628 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 18,5 Millionen Euro bewilligt.

 

Die geförderten Projekte im Jahr 2023 reichen von lokalen bis nationalen Einrichtungen: Im Gemeindearchiv Reckendorf werden Protokolle aus dem 19. Jahrhundert restauriert, die Einblick in die jüdische Geschichte der Gemeinde geben – ein bemerkenswerter Aspekt in der fränkischen Dorflandschaft. Die restaurierten Unterlagen, von großem Interesse für die Sozial- und Geschichtswissenschaften, werden durch die Aufbereitung für die Forschung zugänglich gemacht. In der Deutschen Kinemathek hingegen widmet man sich den Vor- und Nachlässen renommierter Filmschaffender wie Hansjürgen Pohland, Helma Sanders-Brahms und Rosa von Praunheim. Drehbücher, Produktionsunterlagen und Korrespondenzen dieser Persönlichkeiten werden in einem mehrjährigen Projekt fachgerecht konserviert. Zusätzlich dazu werden 85 weitere Projekte unterstützt, die den Erhalt schriftlichen Kulturguts in Deutschland vorantreiben.

 

Die finanzielle Beteiligung der beteiligten Einrichtungen, Bundesländer und Kommunen an den Vorhaben beträgt in der Regel mindestens 50 Prozent. Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen des Fachbeirats der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK), die von Bund und Ländern gemeinsam getragen wird.

 

Das Sonderprogramm des Bundes ist eine von zwei Förderlinien zur Bewahrung schriftlicher Originale. Die KEK-Modellprojektförderung stellt in einer zweiten Schiene, die in Kooperation mit der Kulturstiftung der Länder (KSL) umgesetzt wird, vor allem exemplarische Maßnahmen in den Fokus.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.kek-spk.de

 

 

 

 Quelle / Herausgeber: PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG

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