CH: WEKO stellt fest: Basler Deponie Höli verstößt gegen Kartellgesetz

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Bern - Die Deponie Höli Liestal AG hat in ihren Geschäftspraktiken gegen das Kartellgesetz verstoßen, indem sie über Jahre hinweg Aktionäre gegenüber anderen Unternehmen bevorzugt hat. Aufgrund ihrer marktbeherrschenden Position ist dieses Verhalten rechtswidrig. Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat daher eine Geldstrafe von einer Million Franken gegen die Deponie Höli verhängt.

 

Die Deponie Höli hat in einem Radius von etwa 40 Fahrminuten eine marktbeherrschende Stellung im Bereich der Entsorgung nicht wiederverwertbarer Bauabfälle. Das Unternehmen gewährte seinen Aktionären für die Deponierung von Abfallmaterial deutlich niedrigere Preise (Vorzugskonditionen) im Vergleich zu Nichtaktionären. Zudem verweigerte die Deponie Höli vorübergehend die Annahme von Material von Nichtaktionären. Diese unfaire Behandlung behinderte den Wettbewerb und verstieß somit gegen das Kartellgesetz.

 

Die Deponiebranche umfasst Unternehmen, die verschiedene Arten von Bauabfällen und Bodenaushub auf Deponien entsorgen. Unternehmen ohne Aktionärsstatus waren gezwungen, zu höheren Gebühren zu entsorgen, was zu höheren Kosten führte und ihre Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu den Aktionären beeinträchtigte. Die WEKO berücksichtigte in ihrer Entscheidung, dass die Deponie Höli durch eine Selbstanzeige zur Aufklärung des Falls beigetragen hat.

Der Entscheid der WEKO kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

 

 

 

 

Herausgeber:

Wettbewerbskommission

http://www.weko.admin.ch/

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