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CH: Mehrere Fälle von Bakterienwelke auf Ingwerpflanzen nachgewiesen

Der Befall führt zu welken Blättern und Fäulnis des Wurzelstocks
Der Befall führt zu welken Blättern und Fäulnis des Wurzelstocks

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   Der Befall führt zu welken Blättern und Fäulnis des Wurzelstocks

 

Bern - Ende Juli erhielt der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) die Meldung, dass aus Deutschland importierte Ingwer-Pflanzen möglicherweise mit Ralstonia pseudosolanacearum infiziert sind. Aktuell wurde das Bakterium auf zwölf Betrieben in sieben verschiedenen Kantonen nachgewiesen. Der EPSD hat umgehend die zuständigen kantonalen Pflanzenschutzdienste informiert und Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Es sei betont, dass dieses Bakterium weder für Menschen noch für Tiere gefährlich ist.

 

Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst hat Betriebe, die möglicherweise betroffen sind, kontrolliert und das Bakterium Ralstonia pseudosolanacearum auf insgesamt zwölf Betrieben in den Kantonen Bern, Luzern, Thurgau, Schwyz, St. Gallen, Zug und Zürich festgestellt. Diese Betriebe bauen Ingwer an. Die Untersuchungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Das Bakterium kann bei über 200 Pflanzenarten massive Schäden verursachen, darunter Kartoffeln, Tomaten, Ingwer sowie verschiedene Zierpflanzen. Ein Befall führt zu welken Blättern und Fäulnis im Wurzelstock. Das Bakterium kann durch Werkzeuge, infiziertes Pflanzen- oder Erdmaterial übertragen werden und sich auch im Drainagewasser oder Oberflächengewässer ausbreiten, wodurch benachbarte Pflanzen befallen werden können. Es sei nochmals betont, dass Ralstonia pseudosolanacearum für Mensch und Tier keine Gefahr darstellt.

 

Sofortige Maßnahmen zur Eindämmung

Um die Verbreitung des Bakteriums schnellstmöglich zu stoppen, sind sofortige Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich. Ingwer-Pflanzen, die positiv getestet wurden, müssen umgehend vernichtet werden. Betroffene Gewächshäuser und Anlagen, einschließlich Bewässerungssystemen, werden dekontaminiert. Zudem sind strenge Hygienemaßnahmen unerlässlich. Bis zum Frühjahr 2024 dürfen auf den betroffenen Parzellen keine Pflanzen mehr angebaut werden. Der betroffene Boden wird luftdicht abgedeckt, um dem Bakterium die Luft- und Nahrungszufuhr zu entziehen. Bereits im Jahr 2017 konnten dank ähnlicher Maßnahmen erste Fälle dieses Quarantäneorganismus an Rosenstöcken erfolgreich bekämpft werden.

 

Bakterium kann über 200 Pflanzenarten befallen

Ralstonia pseudosolanacearum ist ein Bakterium, das zur Ralstonia solanacearum-Artenkomplex gehört und in der Schweiz sowie in der EU als Quarantäneorganismus eingestuft ist. Daher besteht eine Melde- und Bekämpfungspflicht. Das Bakterium lebt im Boden und kann mehr als 200 Pflanzenarten befallen, darunter Kartoffeln, Tomaten, Auberginen, Paprika, Ingwer, Kurkuma, Kohl, Petersilie, Heidelbeeren, Erdnüsse, Rosengewächse, Chrysanthemen, Wallwurz und Schwarzer Nachtschatten. Der EPSD arbeitet eng mit den kantonalen Pflanzenschutzdiensten zusammen, um dem Befall entgegenzuwirken.

 

 

 

 

 

Herausgeber

Bundesamt für Landwirtschaft

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