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CH: Internationaler Austausch von Strafregisterauszügen würde Sicherheit erhöhen

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Bern - In einem Bericht, der von der Bundesregierung an ihrer Sitzung am 23. August 2023 gebilligt wurde, wird betont, dass der Austausch von Strafregisterinformationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz zu einer erhöhten Sicherheit und einem effizienteren Informationsaustausch beitragen würde.

 

Aus diesem Grund unterstützt der Bundesrat die Aufnahme von Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) im Hinblick auf einen möglichen Beitritt der Schweiz zum European Criminal Records Information System (ECRIS).

 

Das ECRIS ist ein elektronisches Netzwerk, das die Strafregisterdatenbanken aller EU-Mitgliedstaaten miteinander verbindet. Seit 2012 ermöglicht dieses System einen schnellen und unkomplizierten Austausch von Strafregisterinformationen innerhalb der EU. Im Rahmen der Antwort auf das Postulat 17.3269 hat der Bundesrat untersucht, ob die Teilnahme der Schweiz an diesem Austausch sinnvoll wäre.

 

Der Postulatsbericht kommt zu dem Schluss, dass der Austausch von Strafregisterinformationen zwischen der Schweiz und den EU-Staaten die Sicherheit erhöhen würde. Ein direkter Austausch von Strafregisterinformationen würde die Arbeit von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten bei der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten erleichtern. Aktuell werden entsprechende Informationen ausschließlich auf dem Postweg ausgetauscht, was oft zu Verzögerungen führt.

 

Keine systematische Verwendung außerhalb von Strafverfahren

Die Informationen, die über das ECRIS ausgetauscht werden, könnten auch außerhalb von Strafverfahren verwendet werden, beispielsweise im Bereich der Migration oder der Polizei. Jeder Staat regelt diese Möglichkeit individuell im eigenen nationalen Recht. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass in der Schweiz keine gesetzliche Grundlage für einen systematischen Austausch von ECRIS-Informationen außerhalb des Strafrechts besteht. Aufgrund der Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens (FZA) wäre ein systematischer Abruf von Strafregisterauszügen bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern gegen das FZA, daher lehnt der Bundesrat die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage ab.

 

Die Hintergründe dieser Untersuchungen liegen in zwei von den entsprechenden Parlamentskommissionen angenommenen Standesinitiativen des Kantons Tessin. Diese fordern, dass im Herkunftsland systematisch Informationen über mögliche Vorstrafen eingeholt werden dürfen, wenn EU-Bürgerinnen und -Bürger eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz beantragen.

 

 

 

 

Herausgeber:

Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz

http://www.bj.admin.ch

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