Verantwortung und Haftung von Facebook-Admins: Wenn die Vernunft fehlt

DMZ –  RECHT ¦ Sarah Koller ¦                                           

 

Die Welt der sozialen Medien, insbesondere Facebook, beherbergt eine Vielzahl von Fanseiten und Gruppen, einige öffentlich zugänglich, andere wiederum geheim oder geschlossen. Doch ob eine Seite öffentlich oder privat ist, spielt bei der Verantwortlichkeit des Administrators keine Rolle. Denn der Administrator trägt stets die Verantwortung.

 

Für einige Menschen scheint das Erstellen einer Facebook-Gruppe wie ein Schritt auf der Karriereleiter zu sein. Hier kann man sich vermeintlich durchsetzen, da man mehr "Rechte" hat als die gewöhnlichen Mitglieder. Allerdings bringt die Position des Betreibers oder Administrators nicht nur Rechte mit sich, sondern vor allem auch Pflichten. Darüber hinaus ist der Administrator einer Facebook-Seite (gemeinsam mit Facebook) auch für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Seitenbesucher verantwortlich. Hier ist Vorsicht geboten!

 

Der Facebook-Administrator wird zur Verantwortung gezogen, wenn Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, Urheberrechten oder Markenrechten auftreten. Auch andere Formen von Äußerungsdelikten, wie Beleidigungen und Verbreitung falscher Informationen (Fake News), sind seine Verantwortung. Leider arten Diskussionen in sozialen Medien oft aus, ein Phänomen, das als "Derailing" bekannt ist. Die Verbreitung von Propaganda, Hetzkampagnen und diskriminierenden Aussagen ist zu einem aktuellen Problem geworden. Grundsätzlich gilt, dass der Administrator einer Seite mithaftet, wenn es zu Rechtsverletzungen kommt.

 

Solche extrem problematischen Seiten gibt es in den DACH - Staaten zahlreich. Hier werden täglich Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte begangen. Es wird gehetzt, verleumdet, beleidigt, diskreditiert, diskriminiert, gelogen und falsche Informationen verbreitet. Die Betreiber solcher Gruppen beteiligen sich oft selbst an diesen Aktivitäten.

 

Einige dieser Facebook-Gruppen schaffen es regelmäßig mit ihren Inhalten in die Medien. Mitglieder solcher Gruppen beschweren sich auf anderen Seiten über das Fehlverhalten der Administratoren, die offensichtliche Regelverstöße und Fake-Profile zulassen. Einige Gruppen haben es sogar so oft in die Medien geschafft, dass der Ruf der jeweiligen Gemeinden dadurch Schaden nimmt. Dennoch scheinen nicht alle Gruppenbetreiber verstanden zu haben, dass Administratoren für freigegebene Kommentare haften, unabhängig davon, ob sie sie selbst überprüft haben. Jeder Admin muss die Inhalte im Auge behalten, wenn uneingeschränktes Kommentieren erlaubt ist.

 

Inhalte, die Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder Markenrechte verletzen, beleidigend oder nachweislich falsch sind, müssen umgehend gelöscht werden. Mitglieder, die gegen diese Regeln verstoßen, sollten aus der Gruppe entfernt werden, um dem Fehlverhalten Einhalt zu gebieten. Auch "Shitstorms" sollten unterbunden werden. Wann die Grenze zur Meinungsfreiheit überschritten wird, sollte der Administrator besser nicht vom Richter erklärt bekommen.

 

Bei Beleidigungen oder nachweislichen Falschbehauptungen kann sogar die Staatsanwaltschaft aktiv werden und hohe Geldstrafen verhängen. Glücklicherweise nehmen Anzeigen gegen solche Straftaten von Tag zu Tag zu. Es wird wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis fehlbare Gruppenbetreiber zur Rechenschaft gezogen werden.

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