CH: Bundesrat plant Anpassung der Tarifstruktur für ambulante Physiotherapie

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Bern - Der Bundesrat hat beschlossen, die Tarifstruktur für ambulante Physiotherapie anzupassen, um die Transparenz für Patientinnen und Patienten zu erhöhen. Ab dem 1. Januar 2025 sollen die Tarife eine klare Mindestdauer für eine Sitzung angeben. Diese Entscheidung wurde bei der Sitzung des Bundesrats am 16. August 2023 getroffen. Der Bundesrat möchte von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch machen und die vorgeschlagene Änderung der Verordnung über die Festlegung und Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung in die Vernehmlassung schicken.

 

Der derzeitige Tarif für ambulante physiotherapeutische Leistungen ist veraltet und sollte dringend von den Tarifpartnern überarbeitet werden. Da jedoch bisher keine Einigung über eine überarbeitete oder neue Tarifstruktur erzielt wurde, plant der Bundesrat, von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch zu machen und eine Anpassung der bestehenden Tarifstruktur vorzuschlagen. Die vorgeschlagene Änderung soll die Sitzungsdauer berücksichtigen und die Tarifstruktur leicht verfeinern.

 

Ein Konsens unter den Tarifpartnern besteht darin, dass die Einführung einer Zeitkomponente dringend notwendig ist, um die Transparenz zu erhöhen. Während die Bruttokosten pro Versicherte für alle Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von 2011 bis 2021 jährlich um durchschnittlich 2,8 % gestiegen sind, betrug der Anstieg bei ambulanter Physiotherapie 6,9 %.

 

Zwei Varianten in der Vernehmlassung Die bestehende Tarifstruktur für ambulante physiotherapeutische Leistungen basiert hauptsächlich auf Sitzungspauschalen, ohne Angabe zur Sitzungsdauer. Daher plant der Bundesrat die Einführung einer Zeitkomponente für Einzelsitzungen. Es werden zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt, die bis zum 17. November 2023 läuft.

  • Variante 1 sieht vor, die bestehenden Pauschalen für allgemeine und aufwändige Physiotherapie um eine Mindestsitzungsdauer zu ergänzen und eine neue Pauschale für Kurzsitzungen einzuführen.
  • Variante 2 schlägt vor, anstelle der bisherigen Pauschalen eine neue Grundpauschale (mit einer Sitzungszeit von mindestens 20 Minuten) sowie eine Position für jede weiteren 5 Minuten Sitzungszeit einzuführen.

Die Formulierung für die Abrechnung der Tarifposition für aufwändige Physiotherapie soll präzisiert werden, um bestehende Unklarheiten zu beseitigen.

 

Auswirkungen auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) Der Bundesrat erhofft sich von den vorgeschlagenen Änderungen nicht nur eine Erhöhung der Transparenz für Patientinnen und Patienten, sondern auch einen kostendämpfenden Effekt. Die genaue Angabe der Mindestdauer einer Sitzung ermöglicht den Patientinnen und Patienten eine bessere Kontrolle der in Rechnung gestellten Leistungen.

 

Die Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen dient der Abrechnung ambulanter Leistungen, sowohl in der Praxis als auch in Krankenhäusern, mit einem Einzelleistungstarif. Da die Tarifpartner bisher keine Einigung erzielen konnten, hat der Bundesrat die Tarifstruktur in den Jahren 2016 und 2017 mit minimalen Anpassungen festgelegt. Die vorgeschlagene Verordnungsänderung markiert das dritte Mal, dass der Bundesrat von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch macht, um den Vorrang der Tarifautonomie zu respektieren.

 

Fazit

Basierend auf den zur Verfügung gestellten Informationen, scheinen die vorgeschlagenen Anpassungen der Tarifstruktur für ambulante Physiotherapie sinnvoll zu sein. Die Hinzufügung einer klaren Mindestdauer für eine Sitzung in den Tarifen trägt zur Transparenz für die Patientinnen und Patienten bei. Dies ermöglicht den Patienten, besser zu verstehen, welche Leistungen sie erhalten und welche Kosten damit verbunden sind.

 

Die Einführung einer Zeitkomponente in den Tarifen ist insofern sinnvoll, als dass sie die Kosten für ambulante physiotherapeutische Leistungen besser auf die tatsächliche erbrachte Dienstleistung abstimmt. Dies könnte helfen, die Transparenz zu erhöhen und Missverständnisse zwischen Dienstleistern und Patienten zu minimieren.

 

Die beiden vorgeschlagenen Varianten in der Vernehmlassung bieten verschiedene Ansätze, um die Tarifstruktur anzupassen. Beide Varianten berücksichtigen die Sitzungsdauer und könnten zur gerechteren Abrechnung von physiotherapeutischen Leistungen beitragen.

 

Insgesamt zielen die vorgeschlagenen Anpassungen darauf ab, die Tarifstruktur für ambulante Physiotherapie zeitgemäßer und fairer zu gestalten, indem sie die tatsächlich erbrachte Leistung besser widerspiegeln. Die genaue Auswirkung der Änderungen hängt jedoch auch von der Umsetzung und Rückmeldungen während der Vernehmlassung ab.

 

 

Herausgeber: Der Bundesrat https://www.admin.ch/gov/de/start.html

 

Bundesamt für Gesundheit http://www.bag.admin.ch

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