CH: Terrorismusbekämpfung: Hausdurchsuchungen und Festnahmen in den Kantonen Waadt und Neuenburg

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Bern- Heute führten die Bundesanwaltschaft (BA) in Zusammenarbeit mit fedpol und den Kantonspolizeien sieben Hausdurchsuchungen in den Kantonen Waadt und Neuenburg durch. Als Resultat dieser Aktion wurden vier Personen festgenommen. Den Festgenommenen wird vorgeworfen, Unterstützungshandlungen für eine terroristische Gruppierung geleistet zu haben.

 

In diesem Zusammenhang hat die BA drei Strafverfahren gegen insgesamt vier Beschuldigte im Alter von 28, 49, 53 und 57 Jahren eingeleitet. Alle vier Personen sind syrische Staatsbürger. Zwei der Beschuldigten sind im Kanton Waadt ansässig, während die anderen beiden bis zu ihrer Verhaftung in Asylunterkünften in den Kantonen Waadt und Neuenburg lebten. Die Strafverfahren wurden zwischen Januar 2022 und September 2022 eröffnet.

 

Die Anklagen in den drei Strafverfahren drehen sich um den Verdacht der Unterstützung oder Beteiligung an einer kriminellen Organisation (gemäß Artikel 260ter des Strafgesetzbuches) sowie um Verstöße gegen Artikel 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen.

 

Die beschuldigten Personen sollen verschiedene Unterstützungshandlungen zugunsten einer terroristischen Gruppierung ausgeführt haben. Die Gruppierung, die mutmaßlich von den Beschuldigten unterstützt wurde, wird dem ehemaligen syrischen Ableger von Al-Qaïda, Jabhat Al-Nusra, zugeordnet. Im Rahmen der laufenden Strafverfahren steht die BA in enger Kooperation mit mehreren anderen Ländern durch internationale Rechtshilfe.

 

Die vier festgenommenen Personen werden nun der Bundesanwaltschaft übergeben und befragt. Im Anschluss wird die BA über die Einleitung eines möglichen Untersuchungshaftantrags beim zuständigen Zwangsmaßnahmengericht entscheiden.

 

Aufgrund des laufenden Verfahrens können derzeit keine weiteren Einzelheiten zu den Vorwürfen gegen die beschuldigten Personen veröffentlicht werden. Die BA wird die Öffentlichkeit weiter informieren, sobald der Stand des Verfahrens dies zulässt. Die Bundesanwaltschaft betont ausdrücklich, dass für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt.

 

 

 

 

Herausgeber:

Bundesanwaltschaft

Webseite: http://www.ba.admin.ch/ba/de/home.html

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