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CH: Vogelgrippe: Lokale Maßnahmen bis 15. Oktober verlängert

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Bern - Um das Hausgeflügel vor der Vogelgrippe zu schützen, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV beschlossen, die örtlich begrenzten Maßnahmen bis zum 15. Oktober 2023 zu verlängern. Diese Verordnung ermöglicht den Kantonen seit Ende Mai, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitung der Vogelgrippe einzudämmen.

 

Im Winter 2022/23 wurden in der gesamten Schweiz Schutzmaßnahmen ergriffen, um die Vogelgrippe einzudämmen. Mit dem Beginn des Frühlings entspannte sich die Situation etwas, und das BLV hob die nationalen Schutzmaßnahmen auf. Stattdessen erließ es eine Verordnung, die es den Kantonen ermöglichte, bei lokalen Ausbrüchen unter Wildvögeln spezifische Maßnahmen zu ergreifen. Seitdem wurden Fälle von Vogelgrippe in den Kantonen Zürich, St. Gallen, Thurgau und Waadt in Brutgebieten von Lachmöwen gemeldet. Es besteht immer noch die Möglichkeit, dass die Krankheit auf das Hausgeflügel übergreift. Aus diesem Grund wird die Verordnung bis zum 15. Oktober 2023 verlängert.

Die Entscheidung über lokale Schutzmaßnahmen obliegt den kantonalen Veterinärämtern. Sie bewerten das Risiko einer Virusausbreitung und orientieren sich dabei am Verhalten der betroffenen Wildvögel sowie ihrer Nähe zu Geflügelhaltungen.

 

Mit dem Ende der Brutzeit sind die Wildvögel nun weniger ortsgebunden, was die Seuchensituation erneut verändern kann. Das BLV und die kantonalen Veterinärdienste bleiben weiterhin wachsam und testen tote Vögel auf Verdacht des Vogelgrippe-Virus.

 

Es ist wichtig, aufmerksam zu bleiben

Geflügelhaltende in der gesamten Schweiz sind verpflichtet, Anzeichen einer Infektion ihrer Tiere mit der Vogelgrippe einer Tierärztin oder einem Tierarzt zu melden. Symptome können übermäßige Krankheits- oder Todesfälle, eine abnehmende Legeleistung oder eine verminderte Aufnahme von Wasser oder Futter sein. Sowohl gewerbliche als auch private Geflügelhalter müssen ihre Tiere zudem bei den zuständigen kantonalen Ämtern registrieren.

 

Den Auslauf für die kommende Vogelgrippe-Saison vorbereiten

Das BLV empfiehlt Geflügelhaltern, ihre Gehege frühzeitig für die nächste Vogelgrippe-Saison auszurüsten. Es ist sehr wahrscheinlich, dass auch im nächsten Winter schweizweit Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Hausgeflügel vor dem Virus zu schützen. Eine entscheidende Maßnahme besteht darin, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Um dem Geflügel trotzdem Auslauf zu ermöglichen, empfiehlt sich ein überdachtes und umzäuntes Gehege.

 

 

 

 

Herausgeber

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

http://www.blv.admin.ch

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