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CH: Umweltbelastung und Sicherheit: Das 1. August-Feuerwerk in der Schweiz

DMZ –  LEBEN / UMWELT ¦ AA ¦                                   

 

Das 1. August-Feuerwerk ist zweifellos faszinierend, aber es bringt auch unerwünschte Nebenwirkungen mit sich. Besonders die erhöhte Belastung durch Luftschadstoffe und Lärm sind dabei zu beachten.

 

In der Schweiz werden jährlich etwa 1600 Tonnen Feuerwerkskörper verbraucht, wovon etwa 25 Prozent pyrotechnische Feuerwerkssätze sind. Das Abrennen dieser Feuerwerkskörper führt zu einer Freisetzung von rund 300 Tonnen Feinstaub in die Luft, was etwa 2 Prozent der jährlichen Feinstaubemissionen in der Schweiz ausmacht.

 

Die farbgebenden Metallverbindungen in den Feuerwerkssätzen gelangen nach dem Abbrennen als Niederschlag auch in Böden und Gewässer, jedoch ist die Belastung hierbei gering. Trotzdem sollten insbesondere empfindliche Personen Vorsicht walten lassen, da Feuerwerk in kurzer Zeit lokal beträchtliche Mengen von Rauch und Feinstaub erzeugt, was bei windstillem Wetter zu Atembeschwerden und Husten führen kann.

 

Zusätzlich zu den Umweltauswirkungen kann das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Menschen zu irreversiblen Gehörschäden führen, weshalb der auf der Verpackung angegebene minimale Sicherheitsabstand unbedingt einzuhalten ist. Auch für Tiere stellt der hohe Lärmpegel eine erhebliche Belastung dar, weshalb Feuerwerke zurückhaltend eingesetzt und nicht bereits mehrere Tage vor dem 1. August abgebrannt werden sollten.

 

Ein weiteres Problem ist der Abfall, der nicht in das 1. August-Feuer gehört. Giftige Stoffe wie Dioxine können freigesetzt werden, wenn Kunststoffabfälle, chemisch behandeltes Holz, Abbruchholz oder Bauabfälle verbrannt werden. Glücklicherweise hat sich die Situation in den letzten Jahren verbessert, und trockenes, naturbelassenes Holz aus dem Wald oder Sägereien sowie getrocknetes Schwemmholz können für das Feuer verwendet werden. Dennoch ist es wichtig, den Anweisungen der kantonalen und lokalen Behörden, insbesondere in Bezug auf Waldbrandgefahr, unbedingt Folge zu leisten.

 

Die Kantone und Gemeinden können bei Waldbrandgefahr auch das Abbrennen von Feuerwerken einschränken. Daher ist es ratsam, sich über die aktuelle Waldbrandgefahr zu informieren und die Anweisungen der Behörden zu befolgen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

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