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CH: Digital unterwegs: Neue E-Vignette ermöglicht elektronische Mauterhebung auf Autobahnen

DMZ –  VERKEHR / MM ¦ AA ¦                                   

 

Bern - Ab dem 1. August 2023 können Autobahnbenutzer in der Schweiz die elektronische Vignette (E-Vignette) erwerben, um die Nationalstrassenabgabe zu entrichten. Die E-Vignette ist online über das «Via Portal» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) unter www.e-vignette.ch erhältlich. Parallel dazu bleibt die herkömmliche Klebevignette weiterhin verfügbar.

 

Der Bundesrat beschloss am 16. Juni 2023 die Einführung der E-Vignette, die nun als zusätzliche Option neben der klassischen Klebevignette angeboten wird. Die Nutzerinnen und Nutzer haben somit die Wahl, in welcher Form sie die jährliche Nationalstrassenabgabe begleichen möchten. Sowohl die E-Vignette als auch die Klebevignette kosten 40 Franken und sind jeweils für das gesamte Kalenderjahr gültig – wie bisher vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.

 

Im Gegensatz zur Klebevignette, die am Fahrzeug angebracht wird, ist die E-Vignette mit dem Kontrollschild des Fahrzeugs verknüpft. Dadurch bietet sie einige Vorteile für Fahrzeughalterinnen und -halter: Sie kann zeitlich und örtlich unabhängig erworben werden, und bei Wechselschildern ist nur noch eine E-Vignette erforderlich, anstatt für jedes Fahrzeug eine separate Klebevignette zu kaufen. Zudem entfällt der Bedarf einer neuen Vignette, wenn im Laufe des Jahres ein neues Fahrzeug angeschafft wird, sofern das gleiche Kontrollschild weiterhin verwendet wird. Ebenso entfällt der Austausch bei einem Scheibenbruch.

 

Der Kauf der E-Vignette ist ab dem 1. August 2023 über das «Via Portal» des BAZG möglich. Es sind lediglich drei Informationen notwendig: Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Kontrollschild. Eine Registrierung oder persönliche Daten sind nicht erforderlich. Die Bezahlung der E-Vignette erfolgt online.

 

Eine nützliche Option im Via Portal ist die Möglichkeit, die Gültigkeit einer E-Vignette für ein bestimmtes Kontrollschild zu überprüfen. Dies ist besonders praktisch, wenn ein Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird, beispielsweise bei Mietfahrzeugen oder Carsharing. Zudem kann eine E-Vignette einmalig mit einem Kontrollschildwechsel aktualisiert werden, beispielsweise beim Umzug in einen anderen Kanton. Interessierte haben auch die Möglichkeit, eine Quittung des E-Vignettenkaufs per E-Mail zu erhalten. Es ist jedoch nicht möglich, eine bereits gekaufte Klebevignette in eine E-Vignette umzutauschen.

 

Die Verwaltung mehrerer vignettenpflichtiger Fahrzeuge wird durch eine einmalige Registrierung auf dem ePortal des Bundes vereinfacht, wodurch die Option zum Kauf mehrerer E-Vignetten freigeschaltet wird.

Die Kontrolle der E-Vignette erfolgt an der Grenze durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAZG sowie im Inland durch die Kantonspolizei, die stichprobenartige Abfragen der Kontrollschilder durchführt.

 

 

 

 

Quellen:

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) [https://www.bazg.admin.ch]

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