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Robert Habeck und der Gesetzesentwurf zur Förderung klimafreundlicher Heizungen

Robert Habeck(Foto: Nadine Stegemann)
Robert Habeck(Foto: Nadine Stegemann)

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Robert Habeck ist als Redner bekannt für seine eloquente Ausdrucksweise und seine Fähigkeit, komplexe Themen verständlich zu erklären. Er zeichnet sich durch seine pragmatische und ausgleichende Art aus und setzt sich leidenschaftlich für eine nachhaltige Entwicklung, den Schutz der Umwelt und soziale Gerechtigkeit ein. Mit seinen politischen Positionen und seinem Auftreten hat er eine bedeutende Rolle in der deutschen Politik eingenommen und wird für sein Wissen, seine Sachlichkeit und seine Empathie geschätzt.

 

In letzter Zeit ist Habeck jedoch Ziel einer regelrechten Kampagne mit unhaltbaren Angriffen seitens der Medien und der Politik geworden. Trotzdem stellt er sich mutig und entschlossen dieser Herausforderung entgegen. Die DMZ hat Herrn Habeck kontaktiert, um den Gesetzesentwurf zum Thema klimafreundliche Heizungen verlässlich und sachlich korrekt zu berichten und verständlich aufzubereiten.

 

Basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Notwendigkeit, den Klimawandel einzudämmen und den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren, bewertet die DMZ den Vorschlag für ein Gesetz zur Förderung klimafreundlicher Heizungen ausschließlich positiv. Der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien im Bereich der Heizung ist ein wichtiger Schritt, um den CO2-Ausstoß zu verringern und die Klimaziele zu erreichen. Die wissenschaftliche Gemeinschaft ist sich einig, dass der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich notwendig ist, um den Klimawandel einzudämmen. Die Verbrennung von fossilen Brennstoffen zur Beheizung von Gebäuden trägt erheblich zur Freisetzung von Treibhausgasen bei. Der Vorschlag, ab dem Jahr 2024 neu installierte Heizungen zu 65 Prozent durch erneuerbare Energien zu betreiben, zielt darauf ab, diesen Anteil zu erhöhen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern.

 

Die vorgesehenen Fördermittel sollen den Umbau zu klimafreundlichen Heizungen unterstützen und finanzielle Hürden für Haushalte verringern. Die Berücksichtigung sozialer Aspekte und die Möglichkeit, Förderungen an das Einkommen anzupassen, können zu einer gerechteren Verteilung der Kosten und Vorteile des Umstiegs beitragen.

 

Trotz der positiven Auswirkungen des Gesetzesentwurfs gibt es jedoch eine vehement kritische Gegenwehr. Diese wird teilweise auf die konstante Desinformation seitens der Medien und Politik zurückgeführt.

Das Ziel der DMZ ist es, ihre Leserschaft umfassend und korrekt über das Thema zu informieren. Um sicherzugehen, dass keine falschen Informationen verbreitet werden, wurde die Zusammenfassung des Gesetzesentwurfs Herrn Habeck zur Prüfung vorgelegt.

 

Der Gesetzesentwurf zum Gebäudeenergiegesetz zielt darauf ab, den Austausch von Heizungen hin zu klimafreundlichen Anlagen zu regeln. Ab dem Jahr 2024 sollen neu installierte Heizungen zu 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben werden. Dieser Schritt ist wichtig für die Energiewende und die Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern.

 

Um den Umbau zu klimafreundlichen Heizungen zu unterstützen, sind umfangreiche Fördermittel vorgesehen. Eine staatliche Förderung der Kosten in Höhe von 30 Prozent ist geplant, zusätzlich gibt es Zuschläge für ärmere Haushalte und solche, die freiwillig auf klimafreundliche Heizungen umsteigen möchten. Dieses finanzielle Unterstützungskonzept soll den Übergang für betroffene Haushalte erschwinglicher machen.

 

Die Umsetzung des Gesetzes sieht vor, dass die Nutzung von Heizungen mit fossilen Brennstoffen bis zum 31. Dezember 2044 endet. Es sind jedoch Übergangsfristen und Ausnahmen vorgesehen, zum Beispiel bei Defekten oder wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz geplant ist. Auch die Investitionskosten im Verhältnis zum Ertrag oder zum Wert des Gebääudes werden berücksichtigt.

 

Allerdings gibt es auch Kritikpunkte gegenüber dem Gesetzesentwurf. Einige argumentieren, dass er zu überstürzt sei, zu kompliziert, nicht technologieoffen genug und sozial unausgewogen. Insbesondere wird die Ausnahmeregelung für Gebäude, die vor den 1980er Jahren errichtet wurden, als willkürlich betrachtet. Auch die Fördermöglichkeiten und ihre Ausgestaltung sind Gegenstand von Diskussionen innerhalb der Regierung.

 

Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ist noch offen, und es wird erwartet, dass verschiedene Änderungswünsche in den parlamentarischen Beratungen berücksichtigt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass das Gesetz später in Kraft tritt oder schrittweise umgesetzt wird. Die DMZ wird die Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen und darüber berichten.

 

Abschließend lässt sich sagen, dass der Gesetzesentwurf darauf abzielt, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen voranzutreiben. Es sind jedoch weitere Diskussionen und Anpassungen zu erwarten, um die verschiedenen Anliegen und Bedenken zu berücksichtigen.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat auf Fragen der DMZ geantwortet:

"Mit dem Gebäudeenergiegesetz wird die Dekarbonisierung des Wärmebereichs eingeleitet und schrittweise umgesetzt. Der Fokus auf neue Heizungen ist angesichts der langen Investitionszeiträume im Gebäudebereich entscheidend. Wer heute eine neue Heizung einbaut, der nutzt diese 20-30 Jahre. Die richtige Weichenstellung beim neuen Einbau von Heizungen muss daher jetzt erfolgen.  

 

Der Umstieg weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energien beim Heizen ist notwendig, weil in Deutschland noch sehr viel mit Öl und Gas geheizt wird. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen von Gebäuden und zur Versorgung mit Warmwasser benötigt. Über 80 Prozent dieser Wärme wird noch mit fossiler Energie erzeugt. Von den rund 41 Millionen Haushalten heizt nahezu jeder zweite mit Erdgas, ein weiteres Viertel mit Heizöl. Wenn wir also bis 2045 klimaneutral werden wollen, dann ist ein schnelles Umsteuern im Gebäudebereich erforderlich. Auch andere europäische Länder haben Maßnahmen ergriffen.

 

Das Gesetz soll erstens einen konkreten Beitrag zur Einsparung fossiler Energie (v.a. Erdgas und Öl) und zum Klimaschutz leisten. Angesichts vergleichsweise langer Investitionszyklen bei Heizungsanlagen muss ein Neustart im Gebäudebereich jetzt beginnen. Es braucht zügig das Signal: Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, sollte das nachhaltig tun. Der Gesetzentwurf beschleunigt damit die Wärmewende, um die vorgegebenen Treibhausgasminderungen im Gebäudesektor zu erreichen.

 

Zweitens stärkt der Gesetzentwurf die Resilienz unserer Wärmeversorgung. Der schrittweise Umstieg von fossilen Brennstoffen auf Erneuerbare Energien beim Heizen und der Warmwasserbereitung kann bestehende Abhängigkeiten von fossilen Energieimporten verringern. Das ist wesentlich für Energiesouveränität und eine stabile Wärmeversorgung. Wir sollten aus den Fehlern der Vergangenheit lernen und unsere Energieversorgung so weit wie möglich selbst in die Hand nehmen. Nur dann können wir uns vor Preissprüngen aufgrund stark gestiegener fossiler Rohstoffpreise schützen.

 

Drittens soll der Gesetzentwurf klare Investitions- und Modernisierungsanreize setzen, um künftige Fehlinvestitionen zu verhindern. Der Rechtsrahmen gibt der Branche Planungssicherheit. Es ist der Startschuss, um auch im Massenmarkt in Erneuerbare Wärme zu investieren.  

 

Bereits jetzt wird der Umstieg bzw. Ausstieg aus fossilen Heizungen gefördert. Diese Förderung wird fortgesetzt und erweitert. Die Einigung und das Zweiseitendokument der Verständigung muss jetzt natürlich noch in Gesetzestext gegossen werden und damit weiter konkretisiert werden. Dieser Prozess läuft jetzt im parlamentarischen Verfahren. Daher kann ich hier auch nicht auf jedes Detail eingehen, da dieses jetzt gerade Gegenstand der parlamentarischen Beratungen ist. Ich kann Ihnen deshalb noch keine Details nennen, auf Grund des noch laufenden parlamentarischen Verfahrens.

 

Die Grundpfeiler des Gesetzes stehen und bleiben erhalten. Es geht darum die Wärmewende sozial, klimafreundlich und praxistauglich auszugestalten. Die Kern vom Kabinettbeschluss vom 19.4. bleibt erhalten. Gleichzeitig machen wir das Gesetz noch pragmatischer, indem wir das GEG stärker mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnen und mehr Zeit im Bestand/bei bestehenden Gebäuden geben für den Heizungstausch anpassen.

 

Es gibt sehr viele Krisen, die wir in der letzten sehr kurzen Zeit gemeistert haben und noch meistern, wir mussten nach dem Angriffskrieg sehr schnell reagieren, wir haben die Versorgungssicherheit sichergestellt. Wir haben den Ausbau der Erneuerbaren Energien maßgeblich nach vorn schnell gebracht. Aber es ein Gefühl der Ermüdung durch die vielen Krisen der zurückliegenden Jahre geben. Jetzt haben wir eine Lösung gefunden, bei der sich alle ohne Überforderung wiederfinden können – und das Klima geschützt werden kann.

 

Wir haben bereits seit Monaten dazu umfassend informiert und werden es weiter tun. Im Sommer werden wir zudem eine Aufklärungskampagne starten.

 

Der Gesetzentwurf war immer Technologieoffen. Bereits seit Anfang letztem Jahres haben wir Koalitionspartner, Stakeholder, Verbände, Parteien darüber ausführlich informiert, haben Anregungen aufgenommen und in das GEG eingeflochten. Die Einbeziehung der Fernwärme war stets so geplant, aber vorher nicht möglich, jetzt ist hier auch innerhalb der Koalition eine Einigung auf eine enge Verzahnung, das begrüßen wir sehr. Minister Habeck hat ein größeres Sozialpaket vorgeschlagen, dass in Koalitionsgesprächen zunächst verändert wurde und jetzt neu ausgehandelt wird. Für Minister Habeck ist eine Förderung und Unterstützung gerade der unteren und mittleren Einkommen sehr wichtig.“

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