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CH: Kinderspitex: Die Finanzierung der Versorgung schwerkranker Kinder ist sichergestellt

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Bern - Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) gibt bekannt, dass die Finanzierung der Versorgung schwerkranker Kinder durch die Kinderspitex weiterhin gewährleistet ist. Dies erfolgt als Reaktion auf die Kündigung des Tarifvertrags zwischen den Spitex-Verbänden und der Invalidenversicherung (IV) sowie der Unfall- und der Militärversicherung während laufender Verhandlungen.

 

Das BSV bedauert die Kündigung des Tarifvertrags durch die Spitex-Verbände und weist darauf hin, dass der aktuelle Tarifvertrag, der von den Verbänden unterzeichnet und vom Preisüberwacher bestätigt wurde, für mindestens ein weiteres Jahr gültig bleibt. Dieser Tarif deckt die Kosten eines betriebswirtschaftlich effizienten Betriebs ab, und es ist nicht beabsichtigt, den Tarif zu senken.

 

Das BSV äußert Unverständnis über verschiedene falsche Behauptungen in der Medienmitteilung der Verbände. Es betont, dass die Versorgung schwerkranker Kinder nicht gefährdet ist und der Zeitpunkt der Medienmitteilung nicht zu einem vertrauensvollen und konstruktiven Vorgehen beiträgt.

Im Jahr 2019 wurde ein neuer Tarifvertrag mit den Spitex-Verbänden abgeschlossen, der auf einem Normkostenmodell basiert und höhere Tarife mit sich brachte. Sowohl das Modell als auch die Tarifberechnung wurden vom Preisüberwacher bestätigt. Die IV strebt keine Senkung des geltenden Tarifs an, sondern dessen Beibehaltung. Die von den Spitex-Organisationen vorgelegten Kostendaten sind jedoch intransparent und erklären nicht die festgestellten Kostenunterschiede zwischen den verschiedenen Spitex-Organisationen. Diese Thematik sollte Gegenstand weiterer Gespräche sein, die für diesen Freitag geplant waren.

 

Das BSV betont, dass die Versorgung schwerkranker Kinder auch nach der Kündigung des Tarifvertrags gewährleistet ist. Der aktuelle Tarifvertrag bleibt noch ein Jahr gültig, um Planungssicherheit für die Spitex-Versorgung zu gewährleisten. Das BSV beabsichtigt, die Tarifverhandlungen fortzusetzen und einen Vertragsabschluss zu erreichen. Sollte dies nicht gelingen, besteht die Möglichkeit, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Falls immer noch keine Einigung erzielt wird, könnte das Eidg. Departement des Innern im Festsetzungsverfahren einen Tarif festlegen, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht und die Kosten eines effizienten Betriebs deckt.

 

Die IV übernimmt die Kosten für die medizinische Versorgung von Kindern mit anerkannten Geburtsgebrechen bis zum 20. Lebensjahr. Die Leistungen für Kinder, die diese Bedingung nicht erfüllen, werden von der Krankenversicherung oder gegebenenfalls von der öffentlichen Hand finanziert.

 

 

 

 

Herausgeber:

Bundesamt für Sozialversicherungen

http://www.bsv.admin.ch

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