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CH: Kantone prüfen Nutzung von Zivilschutzanlagen durch den Bund zur Unterbringung von Asylsuchenden

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Der Sonderstab Asyl (SONAS) hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2023 die nächsten Schritte zur rechtzeitigen Bereitstellung ausreichender Unterbringungsplätze für Asyl- und Schutzsuchende festgelegt.

 

Die Kantone prüfen derzeit, inwieweit sie dem Bund vorübergehend Zivilschutzanlagen zur Unterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden zur Verfügung stellen können. Gleichzeitig untersucht die Armee, welche ihrer bisher an das Staatssekretariat für Migration (SEM) übergebenen Infrastrukturen weiterhin für die Aufnahme von Flüchtlingen genutzt werden könnten und welche Gebäude auch über das Jahr 2023 hinaus zur Verfügung stehen würden.

 

Um den prognostizierten Engpass bei der Unterbringung von asyl- und schutzsuchenden Personen im Herbst abzumildern, hat der Sonderstab Asyl (SONAS) weitere Optionen diskutiert. Das Ziel besteht darin, vorsorglich ausreichend Unterbringungsplätze zur Verfügung zu stellen, um allen in der Schweiz Schutz suchenden Menschen ein Dach über dem Kopf zu bieten. Im wahrscheinlichsten Szenario rechnet das SEM in diesem Jahr mit 27.000 Asylsuchenden (+/- 3000), je nach geopolitischer Entwicklung sind sogar bis zu 40.000 möglich. Die Mitglieder des SONAS waren sich einig, dass alles unternommen werden muss, um eine vorzeitige Zuweisung von Asylsuchenden an die Kantone zu vermeiden.

 

Vorübergehende Nutzung von Zivilschutzanlagen in den Kantonen wird geprüft

Die Arbeitsgruppe "Unterbringung" des SONAS hat weitere Optionen für die Unterbringung vertieft geprüft. In Absprache mit dem Vorstand der Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), dem Schweizerischen Städteverband (SSV) und dem Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) wurden alle Kantone gebeten, bis nach den Sommerferien zu prüfen, inwieweit sie dem Bund vorübergehend Schutzanlagen in ihrem Kanton zur Verfügung stellen können.

 

Das SEM würde die Schutzanlagen von den kantonalen Eigentümern mieten und sie nur bei Bedarf eröffnen. Für den Betrieb würde das bewährte Konzept der Bundesasylzentren mit vom SEM beauftragten Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistern zum Einsatz kommen. Die Kantone erhielten für die zusätzlich dem Bund zur Verfügung gestellten Plätze die üblichen Kompensationen gemäß dem Verteilschlüssel für Asylsuchende (Asylverordnung 1, Anhang III).

 

Die Aufteilung auf die Kantone orientiert sich an folgendem Grundsatz:

  • Kantone mit einem Anteil von über 5 % am Verteilschlüssel: 1 Anlage mit 200 Plätzen.
  • Kantone mit einem Anteil von 3 bis 5 % am Verteilschlüssel: 1 Anlage mit 150 Plätzen.
  • Kantone mit einem Anteil von weniger als 3 % am Verteilschlüssel: 1 Anlage mit 100 Plätzen, wobei die begrenzten Möglichkeiten kleinerer Kantone berücksichtigt werden.

Die Anlagen sollten in einem für den Betrieb vertretbaren Zustand sein und den Menschen einen Aufenthalt von mehreren Monaten ermöglichen. Das SEM würde die Nutzung zu den üblichen Tarifen des Zivilschutzes vergüten. Zu den Anforderungen an die Anlagen gehören insbesondere:

  • Verfügbarkeit: Die Anlage steht von September 2023 bis Februar 2024 zur Verfügung, ist frei von vertraglichen Verpflichtungen und der Eigentümer stimmt der Vermietung an das SEM zu.
  • Nutzbarkeit: Die Anlage ist mit der angegebenen Kapazität für die Unterbringung von Asylsuchenden nutzbar, alle erforderlichen Genehmigungen (z. B. Brandschutz) liegen vor.
  • Ausstattung und Kapazität: Die Anlage verfügt über Räumlichkeiten zum Schlafen, Essen, Aufenthalt und über Sanitäranlagen. Erfahrungsgemäß kann etwa ein Drittel bis die Hälfte der nominellen Kapazität genutzt werden, abhängig von der jeweiligen Anlage.
  • Lage: Die Anlage sollte öffentlich erreichbar sein und ganzjährig problemlos mit Fahrzeugen (PKW/Personentransporter) erreichbar sein.
  • SEM bleibt mit Armee im Gespräch über weitere Nutzung von Armeeanlagen

Parallel dazu werden das SEM und die Armee in den nächsten Wochen prüfen, inwieweit die bisher von der Armee genutzten Militärinfrastrukturen weiterhin vom SEM genutzt werden können. Die Armee stellt dem SEM seit Mitte des letzten Jahres temporär militärische Strukturen für die Unterbringung von Schutz- und Asylsuchenden zur Verfügung. Derzeit entfallen von den insgesamt über 10.000 Unterbringungsplätzen des Bundes etwa 3.800 auf Infrastrukturen der Armee.

 

Die Armee wird auch bis Mitte September untersuchen, welche zusätzlichen Truppenunterkünfte oder Hallen - unter Berücksichtigung der Erfüllung ihres eigenen Auftrags - auch über das Jahr 2023 hinaus für die Unterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden genutzt werden könnten.

Das Ziel besteht darin, bis zum frühen Herbst insgesamt mindestens 3.000 zusätzliche Unterbringungsplätze durch eine koordinierte Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden bereitzustellen.

 

 

 

 

Herausgeber

Staatssekretariat für Migration

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html

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