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CH: Bundesrat will den Bau von Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken beschleunigen

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Der Bundesrat plant, die Verfahren zur Planung und zum Bau großer Kraftwerke für erneuerbare Energien zu verkürzen, um den Ausbau der Energieerzeugung schnell voranzutreiben. In seiner Sitzung am 21. Juni 2023 hat er eine Änderung des Energiegesetzes verabschiedet, die dem Parlament vorgelegt wird. Der sogenannte Beschleunigungserlass sieht vor, die Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren für große Anlagen zu vereinfachen und den Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes zu erleichtern.

 

Obwohl der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden soll, können die derzeit geltenden Planungs-, Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren Projekte erheblich verzögern. Zwischen dem Beginn der Projektierung und der Umsetzung können über 20 Jahre vergehen.

 

Der Bundesrat beabsichtigt daher, diese Verfahren für Solar-, Wind- und Wasserkraftwerke von nationalem Interesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. In seiner Sitzung am 21. Juni 2023 hat er die Botschaft und den Entwurf zum Beschleunigungserlass verabschiedet und dem Parlament vorgelegt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Änderungen des Energiegesetzes:

  • Für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse sollen die Kantone ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren einführen. Der Standortkanton würde dabei alle erforderlichen kantonalen und bisher kommunalen Bewilligungen für den Bau, die Erweiterung oder die Erneuerung solcher Anlagen in einem einzigen Schritt erteilen. Dadurch würde verhindert, dass ein Projekt in mehrere Etappen aufgeteilt wird und jede Entscheidung einzeln vor Bundesgericht angefochten werden kann. Das konzentrierte Verfahren soll innerhalb von 180 Tagen abgeschlossen sein. Die Genehmigungsbehörde wäre die Kantonsregierung oder eine von ihr bestimmte kantonale Stelle. Bei Wasserkraftwerken wird auf dieses Verfahren verzichtet, da das bisherige Vorgehen bewährt ist.
  • Die Kantone sollen im Richtplan Eignungsgebiete für Solar- und Windenergieanlagen festlegen. Für solche Anlagen von nationalem Interesse in einem Eignungsgebiet wäre keine projektbezogene Grundlage im kantonalen Richtplan mehr erforderlich. Bei der Festlegung dieser Gebiete müssten die Kantone den Schutz von Landschaft, Biotopen, Wald, Kulturland und Fruchtfolgeflächen berücksichtigen.
  • Der Rechtsmittelweg für die Planung und den Bau von Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken soll verkürzt werden. Auf kantonaler Ebene wäre nur noch eine Beschwerde beim oberen kantonalen Gericht möglich. Es soll innerhalb von 180 Tagen entscheiden. Lokale und kantonale Organisationen hätten keine Möglichkeit mehr, gegen solche Projekte Beschwerde einzulegen. Beschwerdeberechtigt wären weiterhin Standortkantone und -gemeinden sowie gesamtschweizerisch tätige Organisationen wie der WWF, Pro Natura oder die Stiftung Landschaftsschutz.
  • Der Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes soll ebenfalls verkürzt werden. Der Bund würde bei seiner Sachplanung künftig darauf verzichten, zunächst ein Planungsgebiet für sogenannte Höchstspannungsleitungen festzusetzen. Stattdessen würde direkt der Planungskorridor festgelegt, innerhalb dessen die genaue Leitungsführung bestimmt wird. Höchstspannungsleitungen sind Leitungen, die den Strom von den Kraftwerken zu den regionalen und lokalen Verteilnetzen und Verbrauchern transportieren.

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen schafft der Bundesrat die Voraussetzungen für einen schnellen Ausbau von Produktionsanlagen für erneuerbare Energien sowie von Übertragungsleitungen.

 

 

 

 

Herausgeber:

Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundesamt für Raumentwicklung

http://www.are.admin.ch

Bundesamt für Energie

http://www.bfe.admin.ch

Generalsekretariat UVEK

https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

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