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CH: Einbezug der im Ausland lebenden Krankenversicherten in den Risikoausgleich angestrebt

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Der Bundesrat strebt eine Stärkung der Solidarität in der Krankenversicherung an. Aus diesem Grund plant er, Krankenversicherte, die im Ausland leben, in den Risikoausgleich einzubeziehen. Durch einen verbesserten elektronischen Datenaustausch zwischen den Kantonen und den Versicherungsunternehmen sollen Aufgaben wie die Überprüfung der Versicherungspflicht vereinfacht werden. In seiner Sitzung am 9. Juni 2023 hat der Bundesrat die entsprechende Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) verabschiedet und dem Parlament vorgelegt.

 

Der Risikoausgleich wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass die Krankenversicherer keinen Anreiz haben, nur gesunde Personen zu versichern. Er ermöglicht einen finanziellen Ausgleich zwischen den Versicherungsunternehmen mit unterschiedlicher Risikostruktur: Versicherer, die wenige Personen mit hohem Krankheitsrisiko versichern, leisten Zahlungen in den Risikoausgleich. Versicherer, die viele Risikopersonen versichern, erhalten hingegen Beiträge aus dem Risikoausgleich.

Mit der Revision des KVG werden zukünftig auch die im Ausland lebenden Versicherten in den Risikoausgleich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) einbezogen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Versicherte, die aufgrund des europäischen Koordinationsrechts für Sozialversicherungen in der Schweiz versichert sind.

 

Die Zahl der im Ausland lebenden Personen, die in der Schweiz versichert sind, nimmt kontinuierlich zu. Im Jahr 2021 gehörten etwa 170.000 Personen zu dieser Versichertengruppe. Es handelt sich größtenteils um Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland und Frankreich.

 

Viele dieser Versicherten nehmen aufgrund ihres Wahlrechts bei der Behandlung auch Leistungen der OKP in der Schweiz in Anspruch, ähnlich wie die in der Schweiz ansässigen Versicherten. Ihr Einbezug in den Risikoausgleich stärkt die Solidarität innerhalb der OKP. Mit der neuen Regelung werden künftig, mit einigen Ausnahmen, alle Versicherten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Risikoausgleich berücksichtigt.

 

Auswirkungen auf die Prämien

Die Prämien der im Ausland lebenden Versicherten werden von den Krankenversicherern separat berechnet und sind in der Regel niedriger als die Prämien in der Schweiz. Dies liegt auch daran, dass sie derzeit nicht am Risikoausgleich teilnehmen. Mit der Änderung dürften ihre Prämien steigen, insbesondere in Staaten mit einem hohen Anteil an Grenzgängerinnen und Grenzgängern.

 

Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind in der Regel gesunde Personen. Die Versicherer werden daher zusätzliche Zahlungen in den Risikoausgleich leisten müssen. Von diesen zusätzlichen Zahlungen werden die Versicherten des jeweiligen Arbeitskantons profitieren.

 

In Kantonen wie Genf und Basel-Stadt, in denen viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger arbeiten, dürften die Versicherten mit Wohnsitz im Kanton durch die Revision des Risikoausgleichs entlastet werden.

Im Kanton Tessin wird diese Revision voraussichtlich keine spürbaren Auswirkungen auf die durchschnittlichen kantonalen Prämien haben, da die Mehrheit der Grenzgängerinnen und Grenzgänger in Italien versichert ist und somit nicht in den Risikoausgleich einbezogen werden kann.

 

Erleichterter Datenaustausch

Im Rahmen der KVG-Revision soll auch ein elektronischer Datenaustausch zwischen den Kantonen und den Versicherungsunternehmen nach einem einheitlichen Verfahren eingeführt werden, ähnlich wie es bereits im Bereich der Prämienverbilligung besteht.

 

Dies soll sowohl den Kantonen als auch den Versicherungsunternehmen die Aufgaben erleichtern, wie die Überprüfung der Einhaltung der Versicherungspflicht und die Zuweisung des kantonalen Finanzierungsanteils für Krankenhausaufenthalte. Der Datenaustausch soll auch dazu beitragen, Doppelversicherungen zu vermeiden.

 

Mit dieser Anpassung werden die Motionen 17.3311, 18.3765 und 18.4209 umgesetzt.

 

EU-/EFTA-/UK-Prämien

Etwa ein Drittel der schweizerischen Krankenversicherer bietet Krankenversicherungen für Personen an, die in einem EU-/EFTA-Staat oder im Vereinigten Königreich wohnen. Einige Krankenversicherer bieten die Versicherung nur in bestimmten EU-Staaten an. Die Prämien müssen die Kosten decken, die durch die Versicherten aller dieser Staaten verursacht werden. Die Versicherer müssen daher für jeden Staat eine separate Prämie berechnen und dabei die Kostenunterschiede zwischen den Staaten berücksichtigen.

 

 

 

 

Herausgeber

Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundesamt für Gesundheit

http://www.bag.admin.ch

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