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Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat den Tätigkeitsbericht des Direktionsbereichs Internationale Rechtshilfe (BJ IRH) für das Jahr 2022 veröffentlicht. Der Bericht gibt Einblicke in die Überprüfungsmechanismen internationaler Übereinkommen und die Arbeit des BJ IRH in diesem Bereich. Zudem werden verschiedene aktuelle Fälle vorgestellt, die im Berichtsjahr vorangetrieben oder erfolgreich abgeschlossen wurden.
Eine zentrale Aufgabe des BJ IRH besteht darin, rechtliche Grundlagen zu schaffen, die eine effektive justizielle Zusammenarbeit mit anderen Staaten im Interesse einer verbesserten Verbrechensbekämpfung ermöglichen. Zu diesem Zweck arbeitet das BJ IRH aktiv mit verschiedenen internationalen Organisationen an der Ausarbeitung und Weiterentwicklung multilateraler Übereinkommen zur Strafrechtshilfe zusammen. Viele dieser Übereinkommen sehen Überprüfungsmechanismen vor, um sicherzustellen, dass die eingegangenen Verpflichtungen auch tatsächlich umgesetzt werden. Das BJ IRH beteiligt sich daher nicht nur an der Erarbeitung solcher Übereinkommen, sondern auch an deren Evaluation. Der Tätigkeitsbericht stellt die Überprüfungsmechanismen der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) und der Groupe d'action financière (GAFI) vor und enthält einen Erfahrungsbericht eines Experten des BJ IRH zur Evaluation der GAFI.
Im Berichtsjahr beschäftigte sich das BJ IRH auch mit der Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), die im Juni 2021 ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Da eine Zusammenarbeit auf der Grundlage der Instrumente des Europarats nicht in Aussicht stand, wurde eine nationale Rechtsgrundlage geschaffen. Die Verordnung über die Zusammenarbeit mit der EUStA wurde am 21. Dezember 2022 vom Bundesrat verabschiedet und trat am 15. Februar 2023 in Kraft.
Die operative Arbeit des BJ IRH war erneut von einer Vielzahl herausfordernder Fälle geprägt, von denen eine Auswahl im Tätigkeitsbericht vorgestellt wird. Die Fallzahlen blieben hoch, mit insgesamt 1271 Rechtshilfeersuchen in Strafsachen, 181 Strafübernahmeersuchen und 314 Auslieferungsersuchen, die an das BJ IRH übermittelt wurden. Das BJ IRH leitete seinerseits 960 Rechtshilfeersuchen in Strafsachen, 256 Strafübernahmeersuchen und 174 Auslieferungsersuchen an das Ausland weiter.
Der Tätigkeitsbericht bietet einen umfassenden Überblick über die Arbeit des BJ IRH im Jahr 2022 und verdeutlicht die Bedeutung der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen für die Verbrechensbekämpfung und die Zusammenarbeit zwischen den Staaten.
Quelle/Herausgeber
Bundesamt für Justiz
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