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CH: Rückgang der Asylgesuche im April 2023 - Türkei und Afghanistan bleiben wichtigste Herkunftsländer

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Im April 2023 wurden in der Schweiz 1651 Asylgesuche registriert, was einen Rückgang um 242 Gesuche im Vergleich zum Vormonat bedeutet (-12,8 %).

 

Gegenüber dem April 2022 ist jedoch ein Anstieg um 383 Asylgesuche zu verzeichnen. Die Türkei und Afghanistan sind nach wie vor die wichtigsten Herkunftsländer. Im April wurde zudem 1209 Personen aus der Ukraine der Schutzstatus S gewährt, da sie vor den Konflikten in ihrem Heimatland geflohen waren.

Die Türkei führt die Liste der Herkunftsländer an, aus denen im April Asylgesuche in der Schweiz gestellt wurden, mit 412 Gesuchen (41 mehr als im März). Es folgen Afghanistan (279 Gesuche; -89), Eritrea (132 Gesuche; -66), Syrien (98 Gesuche; -2) und Marokko (94 Gesuche; -72).

 

Von den 1651 gestellten Gesuchen im April handelte es sich bei 1300 um Primärgesuche (im März 2023 waren es 1429 Primärgesuche). Primärgesuche werden von Personen eingereicht, die unabhängig von anderen bereits Schutz suchen. Die Hauptländer der Primärgesuche im April 2023 waren: Türkei (326, +57), Afghanistan (261, -76), Marokko (92, -73), Algerien (79, -29) und Syrien (55, +16). Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs, beispielsweise aufgrund von Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuchen.

 

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erledigte im April 2023 insgesamt 2035 Asylgesuche in erster Instanz: 714 Nichteintretensentscheide wurden gefällt (davon 606 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 385 Personen erhielten Asyl und 621 wurden vorläufig aufgenommen. Die Anzahl der hängigen Fälle in erster Instanz ging im Vergleich zum Vormonat um 192 auf 11'780 zurück.

 

Im April haben 1317 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 753 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, und 127 Personen konnten in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig ersuchten andere Dublin-Staaten die Schweiz um Übernahme von 264 Personen, und 26 Personen wurden in die Schweiz überstellt.

 

Schutzstatus S für Ukraine (Sonderverfahren):

Der Bundesrat hat am 12. März 2022 erstmals den Schutzstatus S für die Aufnahme schutzbedürftiger Menschen aus der Ukraine aktiviert.

 

Im April stellten 1460 Personen ein Gesuch um Schutzstatus S in den Bundesasylzentren. Im gleichen Zeitraum wurde 1209 Personen der Schutzstatus S gewährt. Bei 46 schutzsuchenden Personen wurde das Gesuch abgelehnt, da die Kriterien nicht erfüllt waren.

 

In 11'204 Fällen wurde der Schutzstatus S seit seiner Aktivierung beendet, und in 2598 Fällen ist die Beendigung noch in Prüfung. Bis Ende April hatten insgesamt 65'644 Personen den Schutzstatus S erhalten.

 

 

 

Quelle: 

Staatssekretariat für Migration

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html 

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