DE: Schutz verfolgter Künstlerinnen und Künstler

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Der Kultur- und Medienministerrat der Europäischen Union trat am 16. Mai 2023 unter schwedischem Vorsitz in Brüssel zusammen. Im Zentrum standen Maßnahmen zur Stärkung der für eine demokratische Gesellschaft zentralen künstlerischen und medialen Freiheit.

 

Die Ministerinnen und Minister verabschiedeten Schlussfolgerungen zu gefährdeten und vertriebenen Künstlerinnen und Künstlern. Darin wird ein ganzes Paket von Maßnahmen vorgeschlagen, mit dem der Schutz und die Situation der Betroffenen weiter verbessert werden sollen.

 

Staatsministerin Claudia Roth erklärte: „Die EU-Kulturpolitik reagiert damit deutlich und entschlossen auf eine aktuelle Frage, die durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine eine besondere europäische Relevanz bekommen hat.“ Wichtig sei es zu verstehen, dass „dieser Krieg auch gegen die kulturelle Identität der Ukraine gerichtet ist“. Die Schlussfolgerungen bringen daher zum Ausdruck, dass „bei den verschiedenen Formen der Unterstützung der Ukraine die kulturelle Dimension eine wichtige Rolle“ spielt. „Dies ist von großer Bedeutung auch für die Dynamik und Widerstandskraft des Landes“, so die Staatsministerin.

 

Darüber hinaus befassten sich die Medienministerinnen und -minister der EU-Mitgliedstaaten mit dem Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit. Im Rahmen der Orientierungsaussprache standen die unter schwedischer Ratspräsidentschaft erarbeiteten Änderungen am Entwurf der EU-Kommission im Zentrum und hierbei die weitere Verbesserung der Funktionsfähigkeit des EU-Binnenmarktes für Mediendienste, der bessere Schutz der Medienfreiheit sowie die Stärkung der redaktionellen Unabhängigkeit für die Medien in der EU.

 

Hierzu Staatsministerin Claudia Roth: „Die heutige Aussprache hat erneut deutlich gemacht, dass es sich bei diesem Rechtsakt um eine bedeutsame Initiative zur Stärkung der Medienfreiheit und Medienvielfalt in Europa und damit letztlich zur Stärkung unserer Demokratien handelt.“ Deutschland sehe zwar noch Änderungsbedarf. Es könne aber auch bereits jetzt eine deutliche Verbesserung des Entwurfs auch hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem hohen Schutzniveau des deutschen Mediensystems sowie der Zuständigkeit der Länder für die Medienpolitik festgestellt werden. Man werde die konstruktive Arbeit an dem Dossier daher gemeinsam und in enger Abstimmung mit den Ländern im Rat fortsetzen, damit am Ende der Verhandlungen ein Rechtsakt vorliegt, dem Deutschland zustimmen kann. „Der heutige Kultur- und Medienministerrat war dafür sehr ergiebig. Wir konnten zudem gemeinsam mit den Ländern gute bilaterale Gespräche führen und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit an diesem wichtigen Dossier“, so die Medienstaatsministerin. 

 

 

 

 Quelle / Herausgeber: PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG

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