DMZ – POLITIK / MM ¦ AA ¦
Ab dem 1. Januar 2024 wird es kosovarischen Staatsangehörigen ermöglicht, ohne Visum in den Schengen-Raum, einschließlich der Schweiz, für Kurzaufenthalte einzureisen. Der Bundesrat hat am 17. Mai 2023 eine Änderung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) verabschiedet, um diese Visumsbefreiung umzusetzen.
Der Kosovo hat die erforderlichen Voraussetzungen in Bezug auf Sicherheit, Grenzkontrollen und Migrationsmanagement erfüllt, weshalb das Europäische Parlament und der EU-Rat am 19. April 2023 eine Schengen-Verordnung verabschiedet haben, die Kosovarinnen und Kosovaren von der Visumspflicht für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen befreit. Die einzige Voraussetzung dafür ist der Besitz eines biometrischen Reisepasses. Als Schengen-Land hat sich die Schweiz verpflichtet, Entwicklungen im Schengen-Besitzstand zu übernehmen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass weiterhin ein Visum erforderlich ist, um eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufzunehmen. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wird kosovarischen Staatsangehörigen nur gestattet, wenn sie eine gute berufliche Qualifikation vorweisen können und es keine gleichwertigen Arbeitskräfte auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt oder in den EU/EFTA-Staaten gibt. Darüber hinaus müssen die üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.
Die Umsetzung dieser Schengen-Weiterentwicklung erfordert eine Anpassung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV), die am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. Ab diesem Zeitpunkt können kosovarische Staatsangehörige für Kurzaufenthalte ohne Visum in die Schweiz und den Schengen-Raum reisen.
Herausgeber
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch
Staatssekretariat für Migration
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html
Der Bundesrat
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