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CH: Kontrollkampagnen bei Bäckereien, Confiserien, Tea-Rooms und Tankstellen

DMZ –  ARBEITSWELT / MM ¦ AA ¦                             

 

Das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) haben im Jahr 2022 ihre Kontrollkampagnen durchgeführt. Unter der Koordination des METAS kontrollierten die kantonalen Vollzugsbehörden (Eichmeisterinnen und Eichmeister) das Nettogewicht von Broten in Bäckereien und bei Tankstellen. Unter der Koordination des SECO legten die kantonalen Vollzugsbehörden den Fokus auf die Preisbekanntgabe bei den Bäckereien, Confiserien und angrenzenden Tea-Rooms.

 

Die kantonalen Aufsichtsbehörden und die Aufsichtsbehörde des Fürstentums Liechtenstein beauftragten im Juni 2021 die Eichmeisterinnen und Eichmeister, im Jahr 2022 mittels Stichproben in handwerklichen und industriellen Bäckereien sowie bei Tankstellenshops das Nettogewicht von nicht vorverpacktem Brot im Offenverkauf zu prüfen. Das METAS formulierte die Anzahl Stichproben pro Kanton und im Fürstentum Liechtenstein, instruierte die Vorgehensweise der Kontrollen und unterstützte die Eichmeisterinnen und Eichmeister bei Fragen. Das METAS konsolidierte und analysierte die durchgeführten Kontrollen zu folgenden Ergebnissen:

 

In allen Kantonen der Schweiz und im Fürstentum Lichtenstein wurden knapp 9000 Brote bei 439 Bäckereien und Tankstellen kontrolliert. 86 der 761 geprüften Lose entsprachen nicht den gesetzlichen Anforderungen: Das Durchschnittsgewicht dieser Lose - dabei handelt es sich um die Gesamtmenge von Broten mit gleicher Gewichtsklasse, identischer Sorte und Herstellung - war kleiner als das angegebene Nominalgewicht. Dies entspricht einer Nichtkonformität von 11,3 % über alle geprüften Betriebe und ist nahezu identisch mit dem Resultat von vor zehn Jahren. Im Einzelnen beträgt die Abweichung 14,4 % bei den handwerklichen Bäckereien, 10,4 % bei den industriellen Bäckereien sowie 5,7 % bei den Tankstellen.

 

Speziell bei Betrieben, bei denen die Eichmeisterinnen und Eichmeister nicht konforme Lose von Broten entdeckten, werden weitere, unangekündigte Kontrollen erfolgen. Neben den Kontrollen nutzten die kantonalen Eichmeisterinnen und Eichmeister auch die Gelegenheit, die Unternehmen über die gesetzlichen Anforderungen zu informieren, die sie erfüllen müssen.

 

Im Auftrag des SECO haben die Kantone insgesamt 1214 Kontrollen durchgeführt bzw. Geschäfte kontrolliert. 757 Geschäfte hatten angrenzende Tea-Rooms und 534 Geschäfte stellten Waren in Schaufenstern aus. Im Rahmen der Kontrollen wurden den Bäckereien, Confiserien und Tea-Rooms total 905 Informationsbroschüren zur Preisbekanntgabe ausgehändigt.

 

An der Kampagne beteiligten sich 22 Kantone. Die Kantone bestimmten selbst, wie viele Kontrollen sie durchführen. Die Anzahl der kontrollierten Angebote musste aber eine Globaleinschätzung erlauben, wie die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) im jeweiligen Kanton umgesetzt wird.

 

Mehrheit der Bäckereien, Confiserien und Tea-Rooms gibt die Preise korrekt bekannt

Die Preisanschrift für Restaurationsdienstleistungen in Tea-Rooms, welche den Bäckereien und Confiserien angegliedert waren, erwies sich insgesamt am besten (80 % korrekt). Bei 16 % der Tea-Rooms war die Preisanschrift unvollständig/fehlerhaft und bei 4 % nicht vorhanden.

 

Die Preisanschrift für Waren im Schaufenster war in 71 % der kontrollierten Geschäfte korrekt. Bei 22 % der Schaufenster war die Preisanschrift unvollständig/fehlerhaft und bei 7 % nicht vorhanden.

Die Preisanschrift für Waren innerhalb der Bäckereien und Confiserien war in 63 % der kontrollierten Geschäfte korrekt. Bei 36 % der Geschäfte war die Preisanschrift unvollständig/fehlerhaft und bei 1 % nicht vorhanden.

 

Mangelhafte Preisbekanntgaben beruhten oft auf Unwissen

Am meisten nicht korrekte (unvollständige/fehlerhafte) Preisangaben gab es bei den Warenangeboten innerhalb von Bäckereien und Confiserien (36 % bzw. 434 von 1214 Geschäften).

Am meisten nicht vorhandene Preisangaben gab es bei den Warenangeboten im Schaufenster (7 % bzw. 39 von 534 Schaufenstern).

 

Die festgestellten Mängel (unvollständige/fehlerhafte oder fehlende Preisbekanntgabe) waren gemäss Einschätzung der Kantone oft auf Unwissen zurückzuführen, z.B. bei fehlenden oder nicht gut sichtbaren Grundpreisangaben bei messbaren Waren.

 

Die kantonsübergreifenden Kontrollkampagnen im Rahmen der PBV bezwecken denn auch eine Sensibilisierung der Anbieter, so dass der Preisbekanntgabe als Instrument des lauteren Wettbewerbs und des Konsumentenschutzes die nötige Beachtung geschenkt wird.

 

In sechs Fällen haben die kantonalen Vollzugsstellen Strafanzeige bei den zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden eingereicht. Die Strafanzeigen wurden in der Regel eingereicht, weil die betroffenen Anbieter es unterliessen – trotz Mängelfeststellung, Übergabe einer Informationsbroschüre und einer Fristansetzung zur Behebung der Mängel – die Preisbekanntgabe korrekt vorzunehmen.

 

Kontrollkampagne Preisbekanntgabe 2023 bei Optikergeschäften

Das SECO wird in seiner Eigenschaft als Oberaufsichtsstelle über den kantonalen Vollzug der PBV auch im Jahr 2023, zusammen mit den Kantonen – jedoch ohne Koordination mit dem METAS – eine Kontrollkampagne durchführen. Im nächsten Jahr wird die «Preisbekanntgabe bei den Optikergeschäften» kontrolliert.

 

Weitere Informationen

Die gesamtschweizerischen Ergebnisse der Kontrollkampagne 2022 «Preisbekanntgabe bei den Bäckereien, Confiserien und Tea-Rooms» sind auf der SECO-Internetseite aufgeschaltet. Die Detailergebnisse können bei den zuständigen kantonalen Vollzugsstellen erfragt werden:

 

Preisbekanntgabe Vollzugs- und Auskunftsstellen (seco.admin.ch)

Die Detailergebnisse der Kontrollkampagne 2022 «Kontrolle des Gewichts von Broten» können beim METAS bezogen werden. Weiterführende Informationen finden Sie hier:

 

Gesetzliches Messwesen - Das Messen regeln und verbindlich sicherstellen (metas.ch)

Die PBV bezweckt, dass Preise klar und miteinander vergleichbar sind und irreführende Preisangaben verhindert werden. Für die Kontrolle der vorschriftsgemässen Durchführung der PBV sind die Kantone zuständig. Das SECO übt die Oberaufsicht aus und koordiniert mit den kantonalen Vollzugsbehörden jährliche Kontrollkampagnen. Die Mengenangabeverordnung (MeAV) regelt namentlich die Mengenangaben für Konsumentinnen und Konsumenten im Offenverkauf und auf Fertigpackungen. Das METAS beaufsichtigt die Kontrolltätigkeit und koordiniert mit den Kantonen die jährlichen Kontrollkampagnen. Im Rahmen der beiden Kampagnen 2022 ergaben sich teilweise Synergien bei den kantonalen Behörden. Denn in einigen Kantonen liegen die Kontrolltätigkeiten in den Bereichen Messwesen und Preisbekanntgabe bei denselben Behörden.

 

 

 

 

Herausgeber

Staatssekretariat für Wirtschaft

http://www.seco.admin.ch 

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