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Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) an seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 beauftragt, bis im zweiten Quartal 2023 eine Gesetzesvorlage zur erhöhten Transparenz und erleichterten Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen zu erarbeiten. Er will so die Prävention und die Strafverfolgung im Bereich der Finanzkriminalität und damit die Integrität und Reputation des Finanzplatzes und Wirtschaftsstandorts stärken.
Im Dezember 2021 stellte der Bundesrat in einem Statusbericht an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) fest, dass bei den bislang ergriffenen Massnahmen zur Transparenz und zur Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen Verbesserungspotenzial besteht. Nun hat er das EFD beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bis spätestens Ende Juni 2023 eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, um die Transparenz zu erhöhen und die Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen zu erleichtern. Die Vorlage soll insbesondere ein zentrales Register zur Identifikation wirtschaftlich Berechtigter und neue Pflichten zur risikobasierten Aktualisierung von Informationen über effektiv Berechtigte einführen. Das Register soll für einschlägige Behörden, jedoch nicht öffentlich zugänglich sein. Dabei wird eine möglichst effektive und effizient umsetzbare Lösung angestrebt.
Das EFD soll zudem Massnahmen zur Stärkung des aktuellen Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei in die Gesetzesvorlage aufnehmen. Insbesondere soll unter Einbezug der betroffenen Akteure geprüft werden, ob weitere Anpassungen im Geldwäschereiabwehrdispositiv, etwa im Bereich Rechtsberufe, vorgenommen werden sollen.
Mit der Lancierung dieser Vorlage trägt der Bundesrat auch internationalen Entwicklungen Rechnung. Weltweit setzen immer mehr Länder – darunter alle Mitglieder der EU – auf zentrale Registerlösungen zur Erhöhung der Transparenz juristischer Personen. Im März 2022 verabschiedete die Financial Action Task Force (FATF) die überarbeitete Empfehlung zur Transparenz juristischer Personen und zur Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter. Deren Umsetzung wird für alle Mitgliedsländer im Rahmen der nächsten Länderprüfung beurteilt werden. Bereits 2020 hatte zudem das Global Forum on Transparency and Exchange of Information in Tax Matters Empfehlungen an die Schweiz zur weiteren Verbesserung der Transparenz von wirtschaftlichen Eigentümern von juristischen Personen abgegeben.
Der Bundesrat legt höchsten Wert auf die Bekämpfung der Finanzkriminalität und geht mit dieser Vorlage einen weiteren Schritt zur Stärkung des Schweizer Dispositivs. Gleichzeitig setzt er damit eine Massnahme seiner Strategie 2021-2024 gegen die Korruption um.
Der Bundesrat
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