CH: Person der Eidgenössischen Impfkomission (Ekif) soll entführt worden sein – Berichte wegen gerichtlicher Intervention mussten wieder entfernt werden

DMZ –  GESUNDHEIT / WISSEN ¦ A. Aeberhard ¦      

KOMMENTAR

 

Ein deutscher Waffennarr hielt eine in der Schweiz „national bekannte Person“ stundenlang gefangen. Der Täter hatte Kontakte in die Verschwörungsgläubiger-Szene. Er starb am Mittwoch während der geplanten Verhaftung bei einem Schusswechsel mit der Polizei. Laut Medienberichten hatte der Deutsche „Waffennarr und Impfskeptiker“ am 31. März mutmasslich einen Mann entführt und mit einer Waffe bedroht. Er liess sein Opfer aber noch in der gleichen Nacht gehen. Später wurde ein Mann (34) in einem Nachbarkanton festgenommen. Seine Rolle ist noch unklar.

 

Der getötete Entführer war in engem Kontakt mit Corona-Verschwörungsgläubigen und „Flacherdlern" (Flat Earther - sind Menschen, die davon überzeugt sind, dass die Erde eine Scheibe sei.), deshalb sieht man den Zusammenhang mit der Entführung auch daher rühren. Der Fall nahm heute Nachmittag eine politisch brisante Wendung, nachdem zu lesen war, dass es sich beim Opfer der Entführung um eine Person der Eidgenössischen Impfkomission (Ekif), gehandelt habe. Dies berichtet der „Tagesanzeiger“ unter Berufung auf informierte Quellen. Noch brisanter und undurchsichtiger wurde es, als sämtliche Berichte (auch SDA) plötzlich vom Netz verschwunden sind. Offenbar auf gerichtliche Intervention. Auf Anfrage bei den entsprechenden Stellen erhielten wir bisher noch keine Antworten.

 

Wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, konnten das Institut für Rechtsmedizin und das Forensische Institut feststellen, dass die 28-jährige Frau durch eine Kugel aus der Waffe ihres 38-jährigen Begleiters starb. Beim 38-Jährigen handelte es sich um einen Deutschen, der in Wallisellen ZH wohnte. Dieser soll mit einer Entführung vom 7. April zu tun haben, bei welcher der 38-Jährige der Entführer gewesen sein soll. Die Schussabgabe durch die Polizei in Wallisellen wird nun ebenfalls untersucht. Dies sei in solchen Fällen üblich, schrieb die Staatsanwaltschaft.

 

Aufgrund einer superprovisorischen Verfügung des Bezirksgerichts Zürichs ist es den Zeitungen untersagt, Details zur entführten Person zu nennen.

Im juristischen Sprachgebrauch in der Schweiz wird eine ohne Anhörung der Gegenpartei erlassene vorsorgliche Massnahme als superprovisorische Verfügung (auch Superprovisorium) bezeichnet. Die Grundlage des Rechtsmittels findet eine superprovisorische Massnahme namentlich in Art. 265 ZPO.

Diese Art Verfügung kann benutzt werden, um eine glaubhaft dargelegte, unmittelbare Gefährdung eines Rechtsguts abzuwenden. Sie wird sofort und ohne aufschiebende Wirkung – also ohne Anhörung der Gegenseite – wirksam und muss beim zuständigen Bezirksgerichts-Präsidenten verlangt werden.

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