- https://www.dggg.de/
- https://www.dgpm-online.org/
- https://www.dgpgm.de/startseite.html
- https://www.ag-geburtshilfe.de/
- https://www.bvf.de/
- https://www.blfg.de/
- https://www.bfr.bund.de/de/nationale_stillkommission-2404.html
- https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/18_Aktualisierung_…

DMZ – MEDIZIN ¦ Markus Golla ¦
Die geburtshilflichen Fachverbände haben auf Basis der 18. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut Fachempfehlungen zur 2. Boosterimpfung für Schwangere und Stillende veröffentlicht. Demnach kann derzeit keine generelle Empfehlung für diese wiederholte Auffrischung für die entsprechenden Frauen ausgesprochen werden.
Die Empfehlungen kompakt:
- Eine generelle Empfehlung zur 2. Boosterimpfung aller Schwangeren und Stillenden kann derzeit nicht ausgesprochen werden.
- Bei individuellen Risiken entsprechend vorhandener Grunderkrankungen oder Expositionsrisiken ist eine Auffrischung ab dem 2. Trimenon und ab 3 Monaten nach 1. Auffrischung grundsätzlich möglich, wenn keine SARS-CoV-2-Infektion nach 1. Auffrischung vorlag.
- Bei Immundefizienz oder Tätigkeit in medizinischen oder Pflegeeinrichtungen sollte im Sinne der STIKO-Empfehlung die 2. Boosterimpfung auch in der Schwangerschaft (ab dem zweiten Trimenon) angeboten werden.
- Bei Wunsch der Schwangeren / Stillenden ohne Komorbiditäten und individuellen Erkrankungs- oder Expositionsrisiken kann nach Aufklärung über den zu erwartenden (geringen) Zusatzschutz eine 2. Boosterimpfung als individuelle Impfentscheidung erfolgen.
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