
DMZ – INTERNATIONAL ¦
Noch einmal feiern vor dem Shutdown, als ob es kein Danach geben würde. Mit Halloween-Dekoration, Kostümen und Rabatten auf Vodka- oder Champagnerflaschen lockte das Charlottenburger Etablissement „The Pearl“ seine Gäste am vergangenen Wochenende. Corona-Verordnungen wurden ignoriert, Hauptsache Party. Sowohl in der Nacht auf Samstag als auch einen Abend später löste die Polizei die Partys auf. Dabei hatte der Club sogar eine Ausnahmegenehmigung vor dem Verwaltungsgericht (siehe unten) erwirkt, wonach die Sperrstunde um 23 Uhr für die Betreiber nicht galt, sondern eine Verlängerung bis 24 Uhr. Doch auch an diese hielt sich offenbar niemand. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Club geschlossen wird und seine Pforten nie wieder öffnen darf. Denn wer so mit dem Leben seiner Gäste spielt, kann keine Verantwortung für die Leitung eines Clubs übernehmen.
Eine Polizeisprecherin sagte dem Tagesspiegel am Dienstag auf Anfrage: „In beiden Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Betreiber eingeleitet.“ Demnach hatte ein Unbekannter in der Nacht auf Samstag um 0.20 Uhr die Polizei alarmiert. Mehr als 100 Feiernde mussten den Club verlassen.
Doch gelernt hatte man daraus offenbar nicht. Am nächsten Abend wurde die Polizei erneut nach Mitternacht gerufen. Dieses Mal rückte eine Hundertschaft an und beendete die Party. Es wurde gefeiert, ohne Abstände und ohne Masken, als gäbe es kein Morgen.
Pikant ist der Fall vor dem Hintergrund, dass das Unternehmen in den vergangenen Monaten umfangreich mit Corona-Hilfsgeldern vom Land Berlin bezuschusst wurde. Im Rahmen der Soforthilfe IV 2.0 für Berliner Clubs erhielt „The Pearl Betriebs GmbH“ eine Zuwendung von 500.000 Euro – der Maximalbetrag. Nur ein anderes Unternehmen, das Tempodrom in Kreuzberg, erhielt ebenfalls so viel. Andere grosse Clubs, wie zum Beispiel das Kreuzberger „Watergate“, erhielten mit 25.000 Euro deutlich weniger. „Das reicht nicht einmal für eine Monatsmiete“, hatte Watergate-Gründer Ulrich Wambacher vor einigen Tagen gesagt.
"Unsozial und unverantwortlich"
In der Berliner Kulturverwaltung äusserte man sich entrüstet. „Das ist im höchsten Masse unsozial und unverantwortlich“, sagte der Sprecher der Kulturverwaltung, Daniel Bartsch. Er betonte aber auch, „The Pearl“ sei gleichwohl antrags- und förderberechtigt gewesen. Dies habe auch ein externer Wirtschaftsprüfer bestätigt. Bartsch: „Die Förderung und die Vorfälle vom Wochenende muss man getrennt betrachten.“
Lutz Leichsenring, Sprecher der Berliner Clubcommission, sieht es dagegen kritisch, dass „The Pearl“ überhaupt förderberechtigt war. „Aus meiner Sicht ist das eine Diskothek“, sagte er. Die hätten zwar auch ihre Berechtigung im Nachtleben, Clubs würden aber gezielt auf ein kuratiertes Kulturprogramm setzen, statt auf Entertainment. „The Pearl“ sei folgerichtig auch kein Mitglied bei der Berliner Clubcommission.
Berliner Sperrstunde für Gaststätten vorerst suspendiert (Nr. 49/2020)
Pressemitteilung vom 16.10.2020
Die mit der Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung verhängte Sperrstunde für Gaststätten hält einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in zwei Eilverfahren entschieden.
Nach § 7 Abs. 4 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in der Fassung vom 6. Oktober 2020 sind Gaststätten in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages zu schließen (Sperrstunde). Hiergegen setzten sich die Antragsteller, insgesamt elf Gastronomen, in zwei Eilverfahren zur Wehr.
Den Eilanträgen hat die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts stattgegeben. Nach Auffassung des Gerichts verfolgt die Maßnahme zwar das legitime Ziel, die Ausbreitungsgeschwindigkeit der übertragbaren Krankheit COVID-19 innerhalb der Bevölkerung zu verringern und damit eine Überlastung des öffentlichen Gesundheitssystems zu vermeiden. Zur Erreichung dieses Ziels sei eine Sperrstunde auch möglicherweise geeignet. Bei summarischer Prüfung sei aber nicht ersichtlich, dass die Maßnahme für eine nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens erforderlich sei. Nach den vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Daten hätten Gaststätten unter den bislang geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen keinen derart wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen gehabt, dass wegen der nunmehr zu verzeichnenden starken Zunahme von Neuinfektionen eine Sperrstunde als weitere Maßnahme erforderlich sei. Der Antragsgegner habe bereits mildere Mittel in Form von vielfältigen Schutz- und Hygienemaßnahmen und nunmehr auch eines Alkoholausschankverbots ergriffen, die für die Bekämpfung des von Gaststätten ausgehenden Infektionsrisikos bei einer prioritär gebotenen konsequenten Durchsetzung dieser Maßnahmen in gleicher Weise geeignet schienen. Nach den Feststellungen des Robert Koch-Instituts seien aktuelle Fallhäufungen insbesondere im Zusammenhang mit Feiern im Familien- und Freundeskreis sowie u.a. in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Einrichtungen für Asylbewerber und Geflüchtete, Gemeinschaftseinrichtungen, fleischverarbeitenden Betrieben und im Rahmen religiöser Veranstaltungen sowie in Verbindung mit Reisen bzw. Reiserückkehrern beobachtet worden. Es sei nicht nachvollziehbar, warum es infektionsschutzrechtlich gerechtfertigt sein solle, gastronomische Betriebe – die ansonsten geöffnet bleiben dürften – nach 23 Uhr zu schließen. Auch die Gefahr einer alkoholbedingten „Enthemmung“ nach 23 Uhr bestehe nicht, weil die Verordnung nunmehr ein von den Antragstellern nicht angegriffenes Alkoholausschankverbot nach diesem Zeitpunkt enthalte. Gastwirten könne nicht pauschal unterstellt werden, dass sie diese Vorgaben typischerweise nicht einhielten. Allein die bessere Kontrollmöglichkeit einer Sperrstunde könne daher hier nicht zur Rechtfertigung der Maßnahme herangezogen werden. Schließlich stelle sich die Maßnahme wegen der untergeordneten Bedeutung des Infektionsumfelds „Gaststätte“ als unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit dar.
Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Quellen:
- https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1004950.php
- https://www.facebook.com/thepearlofficial
- https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-25078.pdf
- http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/page/sammlung.psml/bs/10/
- https://thepearl-berlin.de/?fbclid=IwAR2A5txCSWZZVkzJnPCoBcli4ViLN8dZjy5VTX5OI8JZ1vf6Sk2pI5osCfM
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