
DMZ – GESUNDHEIT / WISSEN ¦ Walter Fürst ¦
Endlich gilt auch für Solothurn ausgedehnte Maskenpflicht, dies ab 3. September. Nach den Kantonen Genf, Jura, Neuenburg, Waadt, Basel-Stadt (seit Montag) und Zürich (seit Donnerstag) führen auch die Kantone Freiburg (ab Freitag) und Wallis (ab Montag) die Maskenpflicht ein - jetzt zieht auch Solothurn mit. Solothurn reagiert damit auf die steigenden Neuansteckungen in den vergangenen Wochen und den schweizweiten Trend der steigenden Fallzahlen.
Im Kanton Solothurn gilt ab nächstem Donnerstag, 3. September 2020, die Maskenpflicht in Einkaufsläden und -zentren. Das teilt die Staatskanzlei des Kantons mit. Solothurn reagiert damit auf die steigenden Neuansteckungen in den vergangenen Wochen und den schweizweiten Trend der steigenden Fallzahlen.
Ab dem 3. September 2020 gilt die Maskenpflicht im Kanton Solothurn auch in Einkaufsläden und Einkaufszentren. Konkret bedeutet dies:
- In öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einkaufsläden und Einkaufszentren ist das Tragen einer Gesichtsmaske für sämtliche Personen obligatorisch.
- In den Besucherpassagen von Einkaufszentren, die nicht zu einem bestimmten Einkaufsladen oder Dienstleistungsbetrieb gehören, müssen sämtliche Personen eine Maske tragen (z.B. bei der Durchquerung der allgemeinen Besucherpassage bis zum Eintritt in ein Restaurant).
Hier gilt die Maskenpflicht
Als Einkaufsläden gelten beispielsweise:
- Lebensmittelläden (inklusive Bäckereien, Metzgereien, Weinhändler, etc.)
- Schuh- und Kleiderläden
- Sportartikelläden
- Blumenläden
- Buchhandlungen
- Bau- und Gartenfachmärkte
- Möbelgeschäfte
- Apotheken, Drogerien und Läden für medizinische Hilfsmittel (z.B. Brillen und Linsen, Hörgeräte)
- Tankstellenshops
- Verkaufsstellen von Telekommunikationsunternehmen
Hier gilt die Maskenpflicht nicht
- Einkaufsläden, bei denen sich die Kundinnen und Kunden ausschliesslich im Freien aufhalten. Unter diese Kategorie fallen beispielsweise Wochenmärkte und Kioske.
- Dienstleistungsbetriebe (z.B. Poststellen, Banken, Reisebüros)
Keine Maske tragen müssen
- Kinder vor ihrem 12. Geburtstag,
- Personen, die aus besonderen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können (z.B. Gesichtsverletzungen, hohe Atemnot, Angstzustand beim Tragen einer Gesichtsmaske). Dabei ist ein Arztzeugnis zwingend.
- Mitarbeitende im Kundenkontakt, sofern diese durch eine Trennscheibe (z.B. Plexiglas) oder eine gleichwertige Schutzvorrichtung geschützt sind.
Es soll so genügend Zeit gegeben werden, sich auf die eue Situation einzustellen und Masken zu kaufen oder zu nähen. In einer Zeit, in der sich ständig Anforderungen ändern, ist eine Massnahme mit einem zeitlichen Spielraum im Vorfeld durchaus angezeigt. Zudem müssen sich nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Geschäfte, Unternehmen im ÖV und auch die Verwaltungen als Dienstleister auf die Umsetzung der neuen Regel vorbereiten. Wer kann, trägt natürlich ab sofort Maske.
Genf: Maskenpflicht für Kinderkrippen-Personal
Erzieherinnen und Erzieher in den Kinderkrippen des Kantons Genf müssen künftig Gesichtsmasken tragen. Das haben die Genfer Gesundheitsbehörden entschieden, nachdem sieben Krippen-Angestellte positiv auf das Coronavirus getestet worden waren.
Vierzig Kinder wurden nach diesen Ansteckungen bei Erwachsenen in Quarantäne gesteckt, wie der Sprecher des Genfer Gesundheitsdepartements, Laurent Paoliello, sagte. Mit dieser Massnahme wolle der Kanton verhindern, dass noch mehr Kinder in Quarantäne gebracht werden müssten und die Eltern in unlösbare Situationen geraten, um ihren Nachwuchs betreuen zu lassen. Auch solle ein Ausbruch von Infektionen in den Kinderkrippen vermieden werden.
Gesundheitskommission will breitere Konsultation bei Corona-Massnahmen
Mit dem Covid-19-Gesetz soll das Notrecht soweit nötig im Gesetz verankert werden. Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) ist damit grundsätzlich einverstanden. Sie möchte aber die Macht des Bundesrates weiter beschränken, als es dieser es vorsieht.
Bevor der Bundesrat neue Corona-Massnahmen erlässt, soll er nicht nur die Kantone, sondern auch die Dachverbände der Sozialpartner in die Arbeiten einbeziehen. Das fordert die SGK mit 22 zu 2 Stimmen. Einstimmig verabschiedet wurde der Antrag, dass der Bundesrat regelmässig über die Umsetzung des Gesetzes informieren und die zuständigen Kommissionen frühzeitig zu geplanten Verordnungen konsultieren soll.
Wenn der Bundesrat und die Kantone Massnahmen anordnen, sollen sie sich nach Meinung der SGK an zeitlich und regional vergleichbaren Daten orientieren, die auf die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems, erhöhter Sterblichkeit und von schweren Krankheitsverläufen hindeuten.
Beschwerde gegen Maskenpflicht im Kanton Zürich
Beim Zürcher Verwaltungsgericht ist eine Beschwerde gegen die vom Regierungsrat verhängte Maskenpflicht in Läden eingegangen. Das Verwaltungsgericht bestätigte auf Anfrage eine entsprechende Meldung der «NZZ».
Mehr könne man dazu allerdings noch nicht sagen, der Fall ist hängig. Auch über den Absender macht das Verwaltungsgericht keine Angaben.
Seit gestern gilt in Zürich eine Maskenpflicht für alle Läden in Innenräumen. Der Regierungsrat hatte am Montag über diesen Schritt informiert, nachdem die Corona-Ansteckungszahlen im Kanton wieder deutlich angestiegen waren.
-> Wie man die Masken richtig verwendet
Quellen:
- SRF
- Kanton Freiburg
- Kanton Genf
- Kanton Solothurn
Mein Mittelland
Menschen zeigen ihr ganz persönliches Mittelland. Wer gerne sein Mittelland zeigen möchte, kann dies hier tun
-> Mein
Mittelland
Kommentar schreiben