
DMZ - GESETZ / RECHT ¦
Endlich auch in der Schweiz Tatsache: Das Drücken des «Gefällt mir»- oder «Teilen»-Buttons für einen ehrverletzenden Beitrag auf Facebook kann eine tatbestandsmässige Handlung darstellen.
Das Bundesgericht bestätigt in diesem Punkt einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich, wo ein Mann 2018 wegen mehrfacher übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt wurde.
Unter anderem habe der Mann unter Facebook-Beiträge anderer, in denen einer Drittperson rechtes, «braunes» sowie antisemitisches Gedankengut vorgeworfen wurde, eine «Gefällt mir»- oder «Teilen»-Markierung gesetzt.
Höchste Zeit also, dieses Verbrechen endlich auch unter Strafe zu stellen.
Quelle: SRF
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