
DMZ – GESELLSCHAFT/POLITIK ¦ Patricia Jungo ¦
Eine Frau begab sich in eine Aargauer Klinik zur Therapie, um sexuelle Übergriffe zu verarbeiten, die ihr als Kind widerfahren waren. Der behandelnde Psychiater verordnete ihr eine höchst erstaunliche Therapie. Diese beruhte auf Körperkontakten, die laufend intensiver wurden und immer wieder damit endeten, dass der Psychiater mit der Frau schlief. Schlussendlich zeigte sich der Arzt selbst an. Erstaunlicherweise folgte weder vom Kantonsarzt noch von der Regierung ein Berufsverbot. Auch von Seiten des Aargauischen Ärzteverbandes bleibt ein solches aus.
Er hatte gegen den Psychiater ein Standesverfahren eingeleitet. Wie die „SonntagsZeitung“ berichtet, verurteilte die zuständige Kommission das Verhalten des Mannes nun zwar als krasse Verletzung der Regeln, spricht jedoch keinen Ausschluss aus dem Berufsverband FMH aus. Der Mann kassiert lediglich eine Busse und einen Verweis. Laut Urs Lienhard, dem Anwalt des Psychiaters «SonntagsZeitung», findet sein Klient die Busse von 5000 Franken als gerechtfertigt. Für ihn wäre ein Ausschluss dem Verschulden nicht gerecht geworden.
Die Standeskommission des Aargauischen Ärzteverbands nimmt nicht öffentlich Stellung zum Fall. Verständlicherweise empfindet das Opfer diese Strafe als erneuten Schlag ins Gesicht. Dies kann auch Werner Tschan, der Leiter des Beratungszentrums für sexuelle Grenzverletzungen in professionellen Beziehungen, sehr gut nachvollziehen. Er spricht von einem extremen Fehlentscheid und fragt sich, was es denn braucht, um ausgeschlossen zu werden, wenn ein Psychiater, der Sex mit einem Missbrauchsopfer hatte, davon verschont bleibt. Ende 2017 wurden der Mann vom Bezirksgericht Aarau wegen mehrfacher Ausnützung einer Notlage zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Zudem musste er dem Opfer eine Entschädigung von 45‘000 Franken entrichten. Während zwei Jahren durfte er keine Patientinnen behandeln. In der Tat schwer nachvollziehbar…
Quelle: watson/aargauerzeitung
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