
DMZ - SOZIALES ¦
Was tun, wenn bei einer Ausländerin oder
einem Ausländer die selbständige Integration ins Stocken gerät? Mit der Anleitung «Fordern» von start.integration erhalten die Gemeinden des Kantons Solothurn eine Praxishilfe.
Gemeinden informieren neu eingereiste Ausländerinnen und Ausländer über die
Lebensbedingungen in der Schweiz, ihre Rechte, ihre Pflichten und bestehende Integrationsangebote. Vielen gelingt so die Integration durch Eigeninitiative. Was aber kann eine Gemeinde tun, wenn die selbständige Integration nicht
vorankommt? Mit der Anleitung «Fordern» von start.integration erhalten die Gemeinden eine Praxishilfe mit Antworten auf diese Fragen.
Ergänzend dazu haben Gemeinden und Kanton gemeinsam Arbeitsinstrumente erarbeitet. Diese zeigen zum Beispiel auf, wie der Integrationsprozess beurteilt oder wie ein Integrationsgespräch vorbereitet und durchgeführt werden kann.
Ziel ist es, Ausländerinnen und Ausländer mit Integrationsschwierigkeiten auf diese anzusprechen, sie zu motivieren und gemeinsam Integrationsmassnahmen schriftlich zu vereinbaren. Die Gemeinden führen dazu Integrationsgespräche und überprüfen zu einem späteren Zeitpunkt, ob die vereinbarten Massnahmen eingehalten wurden.
Für die Gemeinden besteht neu auch die Möglichkeit, eine Ausländerin oder einen Ausländer mit ungenügender Integration unter bestimmten Bedingungen beim Amt für soziale Sicherheit zu melden. Diese Meldung verpflichtet die kantonalen Behörden, die Integration zu überprüfen und bei festgestellter, ungenügender Integration im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
Sanktionen und ausländerrechtliche Massnahmen zu prüfen. Im Sinne einer letzten Chance zur Verbesserung der Integration, schliesst die zuständige Behörde, unter Androhung einer konkreten ausländerrechtlichen Massnahme, neu verpflichtende Integrationsvereinbarungen ab.
Quelle: Kanton Solothurn
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