Verantwortung im digitalen Raum: Was Facebook-Admins rechtlich wissen müssen

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In sozialen Netzwerken wie Facebook entstehen tagtäglich neue Gruppen und Fanseiten – manche öffentlich, andere geschlossen oder geheim. Der Status der Sichtbarkeit ändert jedoch nichts an einer zentralen Tatsache: Wer eine solche Seite oder Gruppe administriert, übernimmt auch rechtliche Verantwortung.

 

Rechte und Pflichten: Admin zu sein ist kein Freifahrtschein

Für manche wirkt die Gründung einer Facebook-Gruppe wie ein kleiner Aufstieg im digitalen Mikrokosmos. Mehr Gestaltungsmöglichkeiten, mehr Einfluss – so die Vorstellung. Doch diese Rolle bringt nicht nur Rechte, sondern insbesondere Pflichten mit sich. Denn Administratorinnen und Administratoren sind gemeinsam mit Meta (dem Betreiber von Facebook) auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Seitenbesucherinnen und -besucher mitverantwortlich – ein Aspekt, der oft übersehen wird. Auch datenschutzrechtlich gilt daher höchste Sorgfaltspflicht.

 

Juristische Realität: Mitverantwortung bei Rechtsverstößen

Admins haften zudem bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Verstößen gegen das Urheber- oder Markenrecht sowie für sogenannte Äußerungsdelikte – darunter fallen Beleidigungen, Verleumdungen oder das Verbreiten von Falschinformationen. In vielen Gruppen eskalieren Diskussionen schnell. Das Phänomen ist bekannt und wird als „Derailing“ bezeichnet. Besonders problematisch wird es, wenn gezielt diskriminierende Inhalte, Hassbotschaften oder Verschwörungstheorien verbreitet werden.

 

In solchen Fällen kann der oder die Admin rechtlich belangt werden – selbst dann, wenn die betreffenden Beiträge nicht selbst verfasst, sondern nur geduldet wurden. Denn durch das Bereitstellen der Plattform und das Unterlassen von Moderation trägt die Gruppenleitung Mitverantwortung.

 

Schweizer Realität: Problemgruppen auf Facebook

Gerade in der Schweiz existieren zahlreiche Gruppen, in denen nahezu täglich Persönlichkeitsrechte verletzt und gezielt gegen Einzelpersonen oder Bevölkerungsgruppen gehetzt wird. Administratoren beteiligen sich mitunter selbst aktiv an diesen Grenzüberschreitungen. Einige dieser Gruppen tauchen aufgrund ihrer Inhalte regelmäßig in der Medienberichterstattung auf – nicht selten zum Schaden des öffentlichen Images der betroffenen Gemeinden oder Institutionen.

 

Mitglieder solcher Gruppen beklagen sich inzwischen sogar öffentlich darüber, dass selbst die Admins eigene Gruppenregeln ignorieren. Beleidigungen, Verleumdungen und Fake News gehören zum Alltag, ebenso Beiträge von offensichtlich gefälschten Profilen. Das Vertrauen in die Moderation ist längst erschüttert.

 

Haftung lässt sich nicht ausblenden

Trotz zahlreicher Hinweise scheint vielen Administratorinnen und Administratoren nicht bewusst zu sein, dass sie auch für Inhalte haften, die andere posten – selbst wenn sie diese nicht selbst genehmigt oder gesehen haben. Wer eine Gruppe betreibt, trägt die Verantwortung für alle freigegebenen Beiträge und Kommentare. Ausreden wie „Ich bin nicht ständig online“ oder „Ich habe einen Job“ entbinden nicht von dieser Pflicht.

 

Klare Grenzen: Meinungsfreiheit endet nicht im rechtsfreien Raum

Rechtswidrige Inhalte – etwa Urheberrechtsverstöße, ehrverletzende Aussagen oder nachweislich falsche Behauptungen – müssen konsequent gelöscht werden. Fehlverhaltende Gruppenmitglieder sollten ausgeschlossen werden. Das gilt auch für sogenannte Shitstorms: Die Verbreitung massiver Angriffe oder gezielter Rufschädigung fällt nicht mehr unter die Meinungsfreiheit.

 

Wo die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und strafbarer Aussage verläuft, sollten sich Admins nicht erst vor Gericht erklären müssen – sondern bereits im Vorfeld entsprechend vorsorgen. Wer moderiert, trägt Verantwortung.

 

Strafverfolgung nimmt zu

Zunehmend häufiger wird die Justiz bei Äußerungsdelikten in sozialen Medien aktiv. Beleidigungen, Hetze oder vorsätzliche Falschbehauptungen können mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden. Immer mehr Betroffene setzen sich zur Wehr – und zeigen entsprechende Inhalte an.

 

Auch Betreiberinnen und Betreiber problematischer Facebook-Gruppen sollten sich darauf einstellen, dass es künftig nicht bei Ermahnungen bleibt. Wer nicht reagiert, wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird, riskiert selbst zum Teil eines Ermittlungsverfahrens zu werden.

 

Fazit: Die vermeintliche Anonymität und Unverbindlichkeit sozialer Netzwerke ist trügerisch. Wer eine Facebook-Seite oder -Gruppe betreibt, übernimmt Verantwortung – nicht nur technisch, sondern auch rechtlich. Und diese sollte niemand unterschätzen.



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