CH: Mängel in der Umsetzung der Sozialhilfe: Bedarf an effektiver Kontrolle

DMZ - SOZIALES ¦ Anton Aeberhard ¦                                 

KOMMENTAR

 

Die Sozialhilfe ist dazu konzipiert, individuelle Notlagen zu verhindern oder zu beheben, die Eigenverantwortung zu fördern und die Selbständigkeit der Hilfesuchenden zu stärken.

 

Gemäß Artikel 12 der Bundesverfassung der Schweiz gilt das Recht auf Hilfe in Notlagen als Grundrecht. Doch in der Praxis zeigt sich, dass diese noble Zielsetzung oft nicht erreicht wird und zahlreiche Stufen und Hürden existieren, die nicht im Gesetz verankert sind, sondern von den Sozialämtern praktiziert werden. Dieses Vorgehen bleibt unproblematisch, da es keine effektive Kontrollinstanz gibt, die die Sozialämter überwacht.

 

Beschwerden werden lediglich aufgegriffen, wobei die Betroffenen in den meisten Fällen als Verlierer dastehen, insbesondere wenn sie keine juristische Unterstützung haben. Sogar mit rechtlicher Hilfe gestaltet sich der Prozess schwierig, da die Kontrollinstanz meist nur die von den Sozialdiensten präsentierten Informationen überprüft und nicht die tatsächliche Situation. Dies führt dazu, dass oft das Budget im Mittelpunkt steht, und wenn die Berechnungen der Sozialämter korrekt sind, wird die Verfügung als richtig erachtet – auch wenn der Antragsteller offensichtlich Sozialhilfe benötigen würde.

 

Es stellt sich seit langem die Frage: Wer kontrolliert die Sozialämter? Die schlichte Antwort: Niemand.

Dies ermöglicht vielen Sozialämtern und ihren Leitern, den eigentlichen Auftrag aus den Augen zu verlieren und sich mehr um die Kostenkontrolle zu kümmern. Die Sozialhilfe bedeutet somit oft Kürzungen und geringere Ausgaben, während die Gehälter jährlich steigen und die Ämter in kostspieligen Immobilien residieren.

 

Die Medien berichten immer wieder über Missstände. Beschwerden sind zahlreich und vielfältig im Netz zu finden, doch diese werden stets als Einzelfälle abgetan, um ernsthafte Kontrollen zu verhindern. Die Schweiz benötigt dringend wirksame Kontrollinstanzen, die überprüfen, ob die Ämter geltendes Recht anwenden und tatsächlich Unterstützung leisten. Die Sozialämter erkennen die Gefahr, dass ihre Fehler entdeckt werden könnten, und streuen regelmäßig falsche Informationen über vermeintlichen Sozialhilfebetrug. Dabei enthüllen sie oft unbeabsichtigt ihre eigenen Fehler. Dennoch jonglieren die Ämter häufig mit Fantasiezahlen, die für jeden mit gesundem Menschenverstand als überzogen erkennbar sind. Trotzdem behaupten sie oft von Sozialhilfebetrug in Millionenhöhe – ein Betrag, der in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Sozialhilfesätzen steht.

 

Diese Falschinformationen dienen dazu, die Bevölkerung zu beruhigen und gegen Sozialhilfeempfänger aufzuhetzen, die fälschlicherweise oft als Schmarotzer stigmatisiert werden. Dabei wird oft vergessen, dass Sozialhilfezahlungen rückzahlbar sind.

 

Die Tatsache ist: Wenn die Sozialhilfe umgehend auf die individuellen Lebensumstände der Bedürftigen reagieren würde, könnten Millionen gespart werden, indem teure Verfahren vermieden werden. Stattdessen könnten Ressourcen darauf verwendet werden, Menschen zu unterstützen, anstatt auf ihrem Recht zu bestehen und der Gesellschaft zusätzlich zu schaden. In der Privatwirtschaft hat ein Fehlverhalten immer Konsequenzen, während bei den Sozialämtern Anwalts-, Gerichts- und andere unnötige Kosten vom Steuerzahler getragen werden – was die Gesellschaft insgesamt schwächt.

 

Es liegt an der Politik, endlich eine wirksame Kontrollinstanz zu etablieren, die die Arbeit der Sozialämter prüft und weg von der Tradition rückt, den Ämtern bei offensichtlichen Problemen den Rücken zu stärken und die Wahrheit zu verschleiern. Auch eine Allianz von Betroffenen ist notwendig, um die Fehler und Probleme der Ämter aufzudecken. Die Bevölkerung hat ein Recht darauf zu erfahren, wie ihre Gelder verwendet werden.

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