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Meinungsfreiheit, Menschenrecht, Emotionen und Verantwortung

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KOMMENTAR

 

Die Meinungsfreiheit (oder Meinungsäusserungsfreiheit) ist das wohl am häufigsten missverstandene Recht und eines der meist angeführten „Legitimationsargumente“ für allerhand Dummheiten, die verbreitet werden.

Denn letztlich ist es nur das Recht auf freie Rede sowie freie Äusserung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln, wenn sich dies auch im rechtlichen Rahmen bewegt. Und sonst nämlich nicht. Und hier endet dann meistens bereits die zumeist sehr arrogant angeführte „Meinungsfreiheit“ hinter einer abstrusen Idee. 

 

Die Meinungsfreiheit ein Menschenrecht

Die Meinungsfreiheit ist unter anderem in Artikel 10 der europäischen Menschenrechtskonvention und in Artikel 19 des UNO-Paktes über bürgerliche und politische Rechte verankert. Die Meinungsfreiheit endet immer dort, wo andere Schutzgüter wie zum Beispiel die Menschenwürde verletzt werden. Dies gilt z.B. bei der Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie dem Holocaust, Verfolgung, Deportation und andere unmenschliche Akte (Definition der Londoner Charta 8.10.1945). Doch auch zum Beispiel Verbreitung von Hass gegen einzelne Personen oder Personengruppen ist strafbar. In der Schweiz wurde das Recht auf freie Meinungsäusserung erst in der Verfassung von 1999 festgeschrieben – aber bereits seit 1959 als ungeschriebenes Grundrecht anerkannt, in Deutschland und in Österreich 1958. Darf man im Namen der Meinungsäusserungsfreiheit alles sagen und wie können strafbare Äusserungen von nicht strafbaren unterschieden werden?

 

Rechtliche Grenzen der Meinungsfreiheit (kleiner Auszug) 

  • der Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung,
  • die Weitergabe als geheim klassifizierter Informationen,
  • die übermässige Kritik an eigenen oder ausländischen höchsten Staatsvertretern wie Staatsoberhaupt, Gerichten oder manchmal selbst einfachen Beamten,
  • die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes,
  • die Grenze der öffentlichen Sicherheit
  • der unlautere Wettbewerb durch Diskreditierung der Ware oder Dienstleistung eines Konkurrenten.
  • die nicht autorisierte Weitergabe urheberrechtlich geschützter Informationen
  • Auch die Rassendiskriminierung steht in Europa meist auch unter Privatleuten unter Strafe (siehe Volksverhetzung).

Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in Verfassungen als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert, um zu verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeinträchtigt oder gar verboten wird. Nicht mehr und nicht weniger. Eine gute Sache. Heute gilt die Meinungsfreiheit ebenfalls als einer der wichtigsten Massstäbe für den Zustand eines demokratischen Rechtsstaates.

 

Allerdings ist die Meinungsfreiheit durchaus keine Legitimation (Berechtigung) für Beleidigungen, Verleumdungen und Shitstorms gegen Menschen, Rassendiskriminierung, Verbreiten von Lügen, Übler Nachrede usw. Also schlicht nichts von fast alle dem, was im Internet so kursiert, was dann vom jeweiligen Verfasser als Meinungsfreiheit deklariert wird. Man kann also mit einiger Sicherheit Lügner bereits daran erkennen, dass sie sich hinter der Meinungsfreiheit tarnen (wollen).

 

Von Anfang an wurde die Rassismusstrafnorm immer wieder mit dem Argument kritisiert, Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs sei eine Einschränkung und eine Bedrohung für die Meinungsäusserungsfreiheit, was sich als nicht gegeben herausgestellt hat.

 

Was unterscheidet die Meinungsfreiheit von der Meinungsäusserungsfreiheit? Und gehört die Pressefreiheit dazu?

Amnesty veröffentlicht dazu einen ausführlichen Bericht und klärt einige Fragen.

"Die Pressefreiheit ist ein Teil der Meinungsfreiheit und gibt der Presse das Recht, Informationen ungehindert zu verbreiten  sowie die eigenen Quellen zu schützen. Es liegt an den Staaten, dafür zu sorgen, dass diese Menschenrechte eingehalten werden: Regierungen dürfen niemanden zensurieren oder für eine abweichende Meinung bestrafen. Die Meinungsäusserungsfreiheit darf aber in gewissen Fällen eingeschränkt werden."

 

Wann kann die Meinungsäusserungsfreiheit eingeschränkt werden?

Amnesty beschreibt mögliche Einschränkungen: "Wenn es im öffentlichen Interesse ist oder um die Rechte oder den Ruf anderer Menschen zu schützen. Aufrufe zu Hass und Gewalt sind nicht erlaubt. In der Schweiz wird Meinungsäusserungsfreiheit oft im Zusammenhang mit der Anti-Rassismus-Strafnorm und deren kürzlicher Ausweitung auf die sexuelle Orientierung diskutiert. Aber es gibt weitere Grenzen, die weniger Schlagzeilen machen. Dazu zählen zum Beispiel ehrverletzende Äusserungen. Das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb schränkt ein, was ein Unternehmen über ein anderes sagen darf. Bundesangestellte dürfen keine Staatsgeheimnisse verraten, und auch Mitarbeitende privater Unternehmen können gegenüber dem Arbeitgeber eine Geheimhaltungspflicht haben."

 

Es ist im Übrigen laut Amnesty keine Zensur, wenn eine Zeitung einen Kommentar nicht veröffentlicht.

Nein. «Der Schutz vor Zensur bezieht sich auf die Staaten, die nicht zensurieren dürfen». Allerdings sind Medien in Bezug auf ihre Leserbrief- oder Kommentarspalten für die Inhalte verantwortlich, die sie publizieren. So dürfen sie zum Beispiel keine Kommentare veröffentlichen, die gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm verstossen.


Mehr Informationen im Amnesty-Bericht «Surveillance Giants»

 

Viele Medien haben Kommentarspalten nicht im Griff

Wozu dienen die Kommentarspalten? 

Nicht nur Facebook hat ein Problem mit Hasskommentaren, sondern auch die Nachrichtenportale. Bei vielen sind die Kommentarspalten längst zu Kampfzonen verkommen, in denen den Moderatoren alles abverlangt wird, um justiziable Meinungsäusserungen zu löschen. Könnte man meinen, wenn man sieht, was alles stehengelassen wird. Dabei ist es einfach, die Kommentare zuerst zu prüfen, bevor man sie freischaltet. Der Verdacht liegt nahe, dass es den meisten Medien, die so agieren, vor allem eines wollen - mehr Clicks generieren (Clickbaiting). Die Verantwortung wird in den Wind geschossen.

 

Einschränkungen des Kommentar-Angebotes

Viele Zeitungsredaktionen haben deshalb bereits ihr Kommentar-Angebot eingeschränkt. Wieder andere scheinen es nicht im Griff zu haben oder tun zumindest so. Die Gründe dahinter mögen vielfältig sein, zum einen evtl. die Bequemlichkeit, aber zum anderen durchaus auch der soziale Aspekt, dass ein Austausch zu den Themen in den Kommentarspalten möglich ist. In den Nullerjahren, als die Kommentarspalten eingeführt wurden, galten sie noch als demokratische Errungenschaft. Journalisten sollten fortan nicht mehr nur Sender und Leser nicht mehr nur Empfänger sein. In den vergangenen Jahren aber kapitulierten immer mehr Medien vor Kommentatoren, die gehässig schreiben und aus Sicht der Redaktionen keine konstruktiven Debatten führen.

 

Verantwortung der Medien

Die Medien sollten sich ihrer Verantwortung bewusst werden (was sie in Tat und Wahrheit längst sind, nur mag man sich der Zahlen wegen nicht gerne daran halten). Es hat sich nämlich auf der anderen Seite auch gezeigt, dass Medien, die moderieren, keine grösseren Probleme mit dem Ausarten ihrer Kommentarspalten haben. Beispielhaft sei die vorbildliche Welt genannt. Allerdings: Dort sitzen vier ausgebildete Journalisten vor den Rechnern und bearbeiten die ca. 60.000 Kommentare am Tag, unterstützt durch eine Filtersoftware. Es geht auch einfacher und kostenneutral, denn freischalten der Kommentare nach dem Lesen kostet nichts, ausser etwas Zeit. Denn in der Schweiz haben die Medien natürlich nicht solche Zugriffszahlen. Selbst wenn, es gehört in die Verantwortung der Medien, ihre Portale "sauber" zu halten. Noch einfacher ist es, die Kommentarfunktion auszuschalten = NULL Kosten. Also lasst die Ausreden...

 

Grosse Redaktionen, wie die Süddeutsche Zeitung (SZ)  und die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) haben die Leserkommentare deshalb schon weitestgehend abgeschafft. Die Stimmung sei zu gehässig geworden, schreibt die NZZ dazu als Erklärung. Beschimpfungen hätten zugenommen und inhaltliche Debatten würden kaum mehr geführt. Die Journalisten der NZZ hätten die Kommentarspalte ohnehin nicht mehr gelesen. Vernünftiger Entscheid - allemal besser, als eine Kloake der tiefsten Abgründe zu ermöglichen.

 

Emotionale Themen bereiten den Boden für Hasskampagnen

Die Beobachtung der letzten Jahre hat gezeigt, dass gerade emotionale Themen besonders oft von den Nutzerinnen und Nutzern kommentiert werden. Verdeckt agierende Initiativen  haben es durch verschiedene Kampagnen (z.B. über Hashtag-Kampagnen oder gezielte Shitstorms oder aber auch mit Hilfe von Fake-Mehrfachprofilen) geschafft, die Meinungshoheit an sich zu reissen bzw. suggerierten, dass die Grenze des Sagbaren weiter verschoben wurde.

Es geht da auch nicht mehr nur um das Äussern einer wütenden Meinung, vielmehr hat eine Sprache Einzug gehalten, die nichts weiter als herabwürdigend gegenüber Menschengruppen auf Grund ihrer Herkunft, ihres Äusseren oder ihrer Religion ist. Der Unterschied ist vielen Menschen gar mehr so bewusst, wenn sie darüber diskutieren, dass der „N*ger“ ja natürlich schwarz ist, und daher von „negros“ abgeleitet wurde. Oder der Mohrenkopf Schweizer Tradition sei.

 

Letztlich verstärken Parteien wie die SVP oder AfD mit ihren verbalen Aussetzern, die sie ständig als „Satire“ verkaufen, dieses Verschieben des Sagbaren. Immerhin haben sehr viele Leute diese Parteien gewählt, nehmen sie quasi zum Vorbild und heissen das für gut. 

 

DMZ Die Mittelländische Zeitung

Auch bei uns sind nicht alle Artikel kommentierbar, oder nicht mehr. Bei Artikeln, welche erfahrungsgemäss zu viele pietätlose bis justiziable Vermutungen und Kommentare auslösen würden, wird die Kommentarfunktion deaktiviert. Einige Diskussionsbeiträge können nur schon aus presserechtlichen Gründen nicht publiziert werden. 

Rund 15 Prozent der an uns geschickten Kommentare zu Artikeln veröffentlichen wir nicht. 

Bei Facebook mit einem hohen Anteil ganz kurzer Kommentare verbergen wir rund fünf Prozent. Dies immer dann, wenn die Kommentare aus genannten Gründen untragbar sind. Wir übernehmen Verantwortung.

Was wir ab und zu zu lesen oder hören kriegen: "Sie zensieren doch unliebsame Meinungen!" Klare Antwort: Nein, machen wir nicht. Schaut man sich die Kommentare unter unseren Artikeln an, stellt man fest, welch grosses Spektrum an Meinungen und auch sehr scharf formulierten Meinungen es dort gibt. Aber tatsächlich erscheint nicht jeder der Kommentare. Einen Teil davon veröffentlichen wir nicht. Was das für Kommentare sind und warum sie nicht erscheinen, hat immer einen triftigen Grund. 

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