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Auf Facebook tummeln sich Fanseiten und Gruppen, teilweise öffentlich und teilweise geheim oder geschlossen. Einen Unterschied macht diese Einstellung der entsprechenden Facebook-Seite nicht. Der Admin ist in jedem Fall verantwortlich.
Für einige Leute bedeutet ein Erstellen einer FB-Gruppe wohl etwas wie ein Karriereaufschwung in deren Augen. Denn hier kann man sich vermeintlich durchsetzen, weil man mehr „Rechte“ hat, als das gemeine Gruppenmitglied. Der Betreiber und/oder Admin hat aber nicht nur Rechte, sondern vor allem auch Pflichten. Zudem ist der Admin einer Facebook-Seite ebenfalls (gemeinsam mit Facebook) für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich. Auch hier gilt Vorsicht!
Der Facebook Admin wird auch haftbar gemacht, wenn Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, Urheberrechten sowie Markenrechten stattfinden. Auch andere sogenannte Äusserungsdelikte sind zu verantworten, wenn diese in einer Fanpage oder Gruppenseite getätigt werden. Beleidigungen und falsche Informationen (Fake News) z.B.. Diskussionen in sozialen Medien laufen leider sehr oft aus dem Ruder, was als Derailing bezeichnet wird. Die Verbreitung von Propaganda, Hetzkampagnen und diskriminierenden Äusserungen stellt ein aktuelles Problem dar. Grundsätzlich gilt, dass der Admin einer Fanseite mithaftet, wenn es zu Rechtsverletzungen kommt.
Solche Seiten, die eine extreme Intensität in Äusserungsdelikten aufweisen kann, gibt es in der Schweiz sehr viele. Hier werden beinahe täglich Verletzungen von Persönlichkeitsrechten begangen. Es wird gehetzt, verleumdet, beleidigt, diskreditiert, diskriminiert, gelogen, falsche Informationen im grossen Stile verbreitet. Die Betreiber dieser Gruppen mischen oft sehr gerne auch gleich selber mit.
Es gibt Facebook-Gruppen, die es so oft mit Inhalten der Seite in die Medien schaffen
Mitglieder solcher Gruppen beschweren sich auf anderen Facebook-Seiten darüber, dass sich nicht einmal die Admins der Seiten an die eigens aufgestellten Grundsätze und Regeln halten. Beleidigungen, Unterstellungen, Fake News seien mittlerweile Tagesordnung und würden akzeptiert. Genauso Posts von Leuten mit offensichtlichen Fakeprofilen.
Es gibt sogar einzelne Facebook-Gruppen in der Schweiz, die es so oft mit Inhalten der Seite in die Medien schaffen. Zweifelsohne wird hier auch der schlechte Ruf der jeweiligen Gemeinde zementiert. Trotzdem scheinen noch immer nicht alle Gruppenbetreiberinnen und -betreiber begriffen zu haben, trotz mehrfacher Warnungen, dass für die freigeschalteten Kommentare jeder Admin haftet, egal ob er selbst "OK" geklickt hat. Wenn "wild" kommentiert werden darf, muss also jeder Admin die Inhalte im Auge behalten. Ohne stets die Ausrede zu bemühen: „Ich bin nicht dauernd online und habe einen Job!“.
Alles, was z.B. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder Markenrechte verletzt, beleidigend oder nachweislich falsch ist, muss umgehend gelöscht werden. Fehlbare Mitglieder sind aus der Gruppe zu entfernen, um dem Treiben Einhalt zu gebieten. Auch Shitstorms sind zu unterbinden. Wo die Grenze zur Meinungsfreiheit liegt, sollte sich der Admin lieber nicht vom Richter erklären lassen.
Wenn die Vernunft fehlt
Bei Beleidigungen oder nachweislichen Falschbehauptungen kann auch die Staatsanwaltschaft aktiv und die Geldstrafe happig werden. Zum Glück häufen sich die Anzeigen gegen diese Straftaten von Tag zu Tag. So wird es wohl auch bei fehlbaren Gruppen nur noch eine Frage der Zeit sein.
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