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Ist die Überwachung von Arbeitnehmern zulässig?

DMZ – DIGITAL/POLITIK | Patricia Jungo |


Man muss anscheinend kein Top-Manager sein, um vom Arbeitsgeber überwacht zu werden. Immer wieder werden Fälle bekannt, wo „gewöhnliche“ Arbeitnehmer Opfer von Überwachungsmassnahmen werden

Dabei drängt sich natürlich die Frage auf, was der Arbeitgeber eigentlich darf und wie man sich allenfalls wehren kann. Laut Bericht von SRF gibt es einen Grat zwischen gesetzlich zulässigen und illegalen Methoden, der doch zuweilen sehr schmal ist. Für das Überwachen des Mailverkehrs, das Mithören der Telefongespräche oder das Beobachten des Arbeitsplatzes mittels Kamera muss der Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmer zwingend informieren. In jedem Fall bleiben aber private Mails davon ausgeschlossen und das Überwachen darf sich nur im geschäftlichen Bereich bewegenZugangskontrollen zum Arbeitsplatz sind erlaubt, eine systematische Überwachung jedoch nicht. Wie Ursula Uttinger, Dozentin für Datenschutz, gegenüber SRFsagt, seien für sie in vielen Fällen die Gründe, warum Gericht Überwachungsmassnahmen zulassen, nicht nachvollziehbar. Leider sei dies oft vom Einzelurteil des Richters abhängig. Uttinger betont ebenfalls die Tatsache, dass die Art der Überwachung im Zeitalter der Digitalisierung einen Wandel durchgemacht habe. Früher sei Überwachung soziale Kontrolle gewesen und man konnte feststellen, ob jemand im Büro war oder nicht. Heute sei auch Home-Office möglich und das Misstrauen werde eher grösser. Dies würde die Arbeitgeber dazu verleiten, Kontrollanrufe zu tätigen oder auch den Onlinestatus ihrer Mitarbeiter zu überprüfen. All diese neuen technischen Möglichkeitenwürden aber die Gefahr bergen, dass gespeicherte Daten zum Mitarbeiterverhalten missbraucht würden in Situationen, wo der Arbeitgeber mit den Angestellten nicht zufrieden sei. Expertin Uttinger weist darauf hin, dass Angestellte Verstösse gegen den Datenschutz aber nicht einfach so hinnehmen müssen. Sie hätten die Möglichkeit, das Arbeitsamt einzuschalten oder die Arbeit zu verweigern. Bedauerlicherweise bedeute das auch immer ein Risiko, seine Arbeit zu verlieren. Bei einer missbräuchlichen Kündigung müssten die Arbeitgeber bloss eine Strafe in der Höhe von sechs Monatslöhnen bezahlen.