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AT: Strafregisterbescheinigung für Kinder- und Jugendfürsorge soll online beantragbar werden

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner 

 

Bürokratieabbau gefordert 

Wien – Wer mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, muss regelmäßig seine Unbescholtenheit nachweisen – ein sinnvoller Beitrag zum Schutz junger Menschen. Doch der Weg zur sogenannten „speziellen Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ ist bislang umständlich: Sie kann nur persönlich bei einem Bezirkspolizeikommissariat beantragt werden – im Gegensatz zur allgemeinen Strafregisterbescheinigung, die längst digital verfügbar ist.

 

Dieser Mehraufwand belastet nicht nur Einzelpersonen, sondern auch zahlreiche Organisationen, die mit Ehrenamtlichen oder hauptberuflichem Personal im Kinder- und Jugendbereich arbeiten. Viele Kinderschutzkonzepte verlangen aus gutem Grund eine regelmäßige Erneuerung dieser Bescheinigungen – alle zwei bis drei Jahre. Doch jeder neue Antrag bedeutet: Behördengang, Wartezeit, Bürokratie und Kosten.

 

Nun haben sich Bundesrät:innen aller fünf Parlamentsparteien – ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne und NEOS – auf einen gemeinsamen Vorstoß geeinigt. In einem Entschließungsantrag (429/A(E)-BR/2025) fordern sie die Bundesregierung auf, den Prozess zu vereinfachen. Die spezielle Strafregisterbescheinigung solle künftig – analog zur allgemeinen Variante – online beantragbar und digital übermittelt werden können.

 

Zudem verlangen die Antragsteller:innen, dass die Ausstellung für Personen, die in Kinder- und Jugendorganisationen tätig sind, kostenlos erfolgen soll – unabhängig davon, ob der Antrag digital, postalisch oder persönlich gestellt wird.

 

Darüber hinaus regt der Antrag an, mögliche Prozessanpassungen zu evaluieren, um sogenannte Medienbrüche – also den Wechsel zwischen digitalen und analogen Verfahren – zu vermeiden. Ziel sei es, im Sinne des „Once-Only-Prinzips“ den Aufwand für Bürger:innen und Behörden gleichermaßen zu verringern.

 

Ob und wann die Forderungen umgesetzt werden, liegt nun bei der Bundesregierung. Klar ist: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist nicht nur eine Frage von Kontrolle – sondern auch von effizientem Verwaltungshandeln.

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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