
DMZ – POLITIK ¦ Anton Aeberhard ¦
Berlin – Die Bundesregierung hat es versäumt, bis zur offiziellen Frist am 30. Juni 2025 einen nationalen Klimasozialplan bei der EU-Kommission einzureichen. Ohne einen solchen Plan droht Deutschland, Fördermittel in Höhe von rund 5,3 Milliarden Euro aus dem EU-Klimasozialfonds nicht abrufen zu können.
Hintergrund: EU-Emissionshandel II und Klimasozialfonds
Ab 2027 wird der erweiterte europäische Emissionshandel (ETS II) auch die Bereiche Gebäude und Verkehr umfassen. Damit ist absehbar, dass sich die Preise für Heizenergie und Kraftstoffe deutlich erhöhen – insbesondere für einkommensschwache Haushalte kann das zur Belastung werden.
Um die sozialen Folgen abzufedern, hat die EU den Klimasozialfonds (KSF) ins Leben gerufen. Er soll ärmere Haushalte und kleinere Unternehmen gezielt unterstützen. Für Deutschland stehen im Zeitraum 2026 bis 2032 rund 5,31 Milliarden Euro an EU-Mitteln bereit. Hinzu kommt eine verpflichtende nationale Kofinanzierung von 1,77 Milliarden Euro. Insgesamt ergibt sich damit ein Fördervolumen von etwa 7,1 Milliarden Euro.
Allerdings gilt: Die Gelder werden nicht allein durch die Einreichung eines Plans ausgeschüttet, sondern erst bei erfolgreicher Umsetzung konkreter Förderprogramme. Dennoch ist die fristgerechte Vorlage eine zentrale Voraussetzung für den Mittelabruf.
Kritik und politische Reaktionen
Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums erklärte, man werde „zeitnah Vorschläge für mögliche Förderprogramme einreichen“. Man gehe davon aus, dass eine verspätete Einreichung nicht automatisch den Verlust der Mittel zur Folge habe – maßgeblich sei die Umsetzung.
Die Grünen übten scharfe Kritik. Michael Kellner, wirtschaftspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, sagte: „Der Klimasozialplan ist jetzt schon überfällig. Die Bundesregierung sollte keine Zeit mehr verlieren.“
Auch Grünen-Chef Felix Banaszak warnte in einem Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz und Finanzminister Lars Klingbeil, dass das Zögern Deutschlands ein „kritisches Signal“ sende – insbesondere mit Blick auf Frankreich, das bereits mit der Umsetzung nationaler Pläne begonnen hat. Ohne glaubhafte Entlastungsmaßnahmen drohe die gesellschaftliche Akzeptanz des Emissionshandels zu bröckeln.
Bereits im April hatte Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) vor Verzögerungen gewarnt. Ohne frühzeitige Maßnahmen drohten die Mittel zu einem „Eigentor“ zu werden und könnten die soziale Balance beim Klimaschutz gefährden.
Einschätzung
Der politische Druck auf die Bundesregierung wächst. Ohne rechtzeitige Einigung auf konkrete Maßnahmen droht nicht nur der Verlust milliardenschwerer Fördermittel. Auch der Rückhalt für das ETS II – ein zentrales europäisches Klimaschutzinstrument – könnte schwinden, sollte der soziale Ausgleich fehlen.
Zwar betont das Umweltministerium, dass die Frist nicht automatisch den Zugang zu Geldern verhindere. Ob die EU-Kommission bei einer verspäteten Einreichung jedoch zu Zugeständnissen bereit ist, bleibt offen. Eine Stellungnahme der Kommission lag bis Redaktionsschluss nicht vor.
Klar ist: Deutschland muss nun zügig liefern – sowohl konzeptionell als auch administrativ. Die Glaubwürdigkeit der sozialen Klimapolitik steht ebenso auf dem Spiel wie über fünf Milliarden Euro aus Brüssel.
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