
DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner
Neuer Mechanismus soll Pensionssystem nachhaltig sichern
Wien – Die österreichische Bundesregierung hat dem Nationalrat eine umfassende Pensionsreform zur Begutachtung vorgelegt. Kernpunkte der unter dem Titel „Teilpensionsgesetz“ eingebrachten Sammelnovelle (137 d.B.) sind die Einführung einer Teilpension, eine Reform der Altersteilzeit sowie die gesetzliche Verankerung eines sogenannten Nachhaltigkeitsmechanismus zur langfristigen Absicherung des Pensionssystems. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, das faktische Pensionsantrittsalter sowie die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer:innen zu erhöhen und damit die Finanzierbarkeit des Pensionssystems zu verbessern.
Teilpension ab 2026: Flexibler Übergang in den Ruhestand
Mit der Teilpension soll Arbeitnehmer:innen, die bereits pensionsberechtigt sind – etwa durch Anspruch auf Korridor- oder Schwerarbeitspension –, ermöglicht werden, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig einen anteiligen Pensionsbezug zu erhalten. Voraussetzung ist eine Arbeitszeitreduktion zwischen 25 % und 75 % sowie die Zustimmung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin. Die Höhe der Teilpension richtet sich nach dem Ausmaß der Reduktion:
- Bei 25–40 % Reduktion: 25 % der Pension
- Bei 41–60 %: 50 % der Pension
- Ab 61 %: 75 % der Pension
Abschläge für einen vorzeitigen Pensionsantritt bleiben weiterhin gültig. Sonderleistungen wie Ausgleichszulage oder Kinderzuschuss sind für Teilpensionist:innen nicht vorgesehen, der sogenannte Frühstarterbonus soll jedoch berücksichtigt werden.
Wird die vereinbarte Arbeitszeit regelmäßig überschritten oder zusätzlich eine relevante Nebentätigkeit aufgenommen, kann der Teilpensionsbezug temporär entfallen. Krankheitsbedingte Ausfälle hingegen beeinflussen den Anspruch nicht. Der restliche Pensionsanspruch wird beim regulären Pensionsantritt unter Berücksichtigung der bestehenden Zu- und Abschlagsregelungen gewährt.
Für die Bemessung der „Abfertigung alt“ wird nicht die reduzierte, sondern die ursprüngliche Arbeitszeit herangezogen.
Strengere Regeln bei der Altersteilzeit
Parallel zur Einführung der Teilpension sollen die Regeln für die staatlich geförderte Altersteilzeit verschärft werden. Künftig soll das Altersteilzeitgeld nur noch für maximal drei Jahre gewährt werden. Sobald ein Anspruch auf Teilpension besteht – frühestens ab 60 bzw. 62 Jahren – entfällt die Förderung grundsätzlich. Für Langzeitversicherte sind Ausnahmen vorgesehen.
Übergangsregelungen sehen vor, dass bei Antritt der Altersteilzeit im Jahr 2026 noch viereinhalb Jahre, 2027 vier Jahre und 2028 dreieinhalb Jahre Altersteilzeitgeld gewährt werden kann.
Zur Vermeidung von Missbrauch werden weitere Einschränkungen eingeführt:
- Überstunden im Jahr vor der Altersteilzeit werden künftig bei der Berechnung des Altersteilzeitgeldes nicht mehr berücksichtigt.
- Nebenbeschäftigungen – auch geringfügige – sind während der Altersteilzeit grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur für regelmäßig vor Antritt ausgeübte Tätigkeiten.
- Personen, die bereits in Altersteilzeit sind oder diese noch 2025 antreten, haben bis Mitte 2026 Zeit, nicht zulässige Nebenjobs zu beenden.
Nachhaltigkeitsmechanismus zur Sicherung des Pensionssystems
Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung eines Nachhaltigkeitsmechanismus im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Künftig soll das Sozialministerium jährlich darlegen, inwieweit die tatsächlichen Pensionsausgaben vom gesetzlich festgelegten Budgetpfad abweichen. Für den Zeitraum 2026 bis 2030 werden fixe Obergrenzen festgelegt – etwa 20,3 Mrd. € für 2026 und 24,8 Mrd. € für 2030.
Wird dieser Zielpfad insgesamt um mehr als 0,5 % überschritten, sollen ab 2035 automatisch Anpassungen greifen. Diese betreffen zunächst die Anhebung der erforderlichen Versicherungsjahre für die Korridorpension in Halbjahresschritten. Weitere Maßnahmen könnten Erhöhungen des Pensionsalters, Änderungen beim Kontoprozentsatz, der Pensionshöhe oder bei den Anspruchsvoraussetzungen umfassen.
Budgeteffekte: Entlastung durch neue Instrumente
Die Einführung der Teilpension soll laut Regierung bereits 2026 Einsparungen von knapp 198 Mio. € bringen, 2027 sollen es über 400 Mio. € sein. In den Folgejahren werden die Einsparungen leicht zurückgehen, bleiben aber substanziell. Durch die Einschränkungen bei der Altersteilzeit erwartet die Regierung bis 2030 kumulierte Einsparungen von rund 650 Mio. €. Für das Jahr 2030 wird mit einem Entlastungseffekt von 236 Mio. € gerechnet.
Die geplanten Maßnahmen markieren einen bedeutenden Paradigmenwechsel in der Pensionspolitik. Durch die Einführung flexibler Übergänge in den Ruhestand, eine Reduktion staatlicher Zuschüsse zur Altersteilzeit und einen gesetzlich verankerten Kontrollmechanismus will die Regierung nicht nur kurzfristige Einsparungen erzielen, sondern auch die langfristige Tragfähigkeit des Pensionssystems sichern. Ob dieses Ziel erreicht wird, hängt nicht zuletzt davon ab, wie Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen die neuen Möglichkeiten annehmen – und wie konsequent die vorgesehenen Kontrollmechanismen greifen.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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