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Angesichts der zunehmenden internationalen Vernetzung und der wachsenden Bedrohung durch Cyberkriminalität betont der aktuelle Halbjahresbericht des Bundesamtes für Cybersicherheit (BACS) die Notwendigkeit globaler Zusammenarbeit. Der Bericht beleuchtet die Cyberlage in der Schweiz für das zweite Halbjahr 2024 und zeigt auf, wie professionell und grenzüberschreitend kriminelle Akteure agieren.
Cyberkriminalität kennt keine Grenzen
Mit über 62’000 Meldungen im Jahr 2024, davon 28’165 allein im zweiten Halbjahr, bleibt das Thema Cybersicherheit hochaktuell. Besonders auffällig ist laut BACS der Anstieg sogenannter CEO-Betrugsfälle bei Unternehmen. Auch in der Bevölkerung nahmen betrügerische Gewinnspiele, Phishing-Versuche und Fake-Anrufe stark zu. Auffällig dabei: Die Angreifer nutzen zunehmend moderne Kommunikationskanäle wie RCS und iMessage, um Filtermechanismen klassischer SMS-Dienste zu umgehen.
„Cyberkriminelle passen sich laufend an – sowohl in ihrer Technik als auch bei den eingesetzten Täuschungsmethoden“, so eine Sprecherin des Bundesamts. Immer öfter würden auch vermeintliche Bankanrufe oder manipulierte QR-Codes auf Parkuhren zur Täuschung genutzt. Selbst der Name renommierter Schweizer Firmen werde missbraucht, um Schadsoftware zu verbreiten.
Internationale Abhängigkeiten als Sicherheitsrisiko
Wie anfällig die globale digitale Infrastruktur ist, zeigte der Zwischenfall mit einem fehlerhaften Software-Update des US-Unternehmens CrowdStrike. Weltweit fielen dadurch rund 8,5 Millionen Systeme aus – mit wirtschaftlichen Schäden in Milliardenhöhe. Auch strukturelle Probleme bei der internationalen Sicherheitsdatenbank CVE verdeutlichen, wie riskant einseitige digitale Abhängigkeiten sein können.
Vor diesem Hintergrund hat die Schweiz ihre internationale Zusammenarbeit im Bereich der Cybersicherheit verstärkt. Der Ausbau bilateraler Partnerschaften und der Aufbau gemeinsamer Frühwarnsysteme sollen helfen, Bedrohungen schneller zu erkennen und koordinierter darauf zu reagieren.
Neue Meldepflicht für kritische Infrastrukturen
Ein Meilenstein auf nationaler Ebene ist die am 1. April 2025 eingeführte Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen. Diese Verpflichtung betrifft unter anderem Betreiberinnen von Strom- und Wasserversorgung, Verkehrsbetriebe sowie kantonale und kommunale Behörden. Die Meldung relevanter Vorfälle muss innerhalb von 24 Stunden an das BACS erfolgen – vorerst ohne Sanktionsandrohung bis Oktober 2025.
Die neue Regelung wurde bewusst in enger Abstimmung mit europäischen Partnern und internationalen Standards entwickelt. Ziel ist eine grenzüberschreitende Kompatibilität, die den Informationsaustausch erleichtert und die gemeinsame Reaktionsfähigkeit verbessert.
Fazit: Sicherheit durch Vernetzung
Die Schweiz zeigt mit dem aktuellen Bericht und der neuen gesetzlichen Grundlage, dass nationale Sicherheitsstrategien im digitalen Zeitalter nur im internationalen Schulterschluss wirksam sein können. Die global agierende Cyberkriminalität erfordert globale Antworten – und einen entschlossenen Schulterschluss zwischen Behörden, Unternehmen und der Bevölkerung.
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