Verfassungsschutz und AfD: Eine sachliche Auseinandersetzung über rechtsextreme Einstufung und politische Reaktionen

DMZ – JUSTIZ ¦ Dirk Specht ¦    

KOMMENTAR

 

Die Empörung über die Einstufung der gesamten AfD als „gesichert rechtsextrem“ beginnt bei gemäßigten Kommentaren, das sei politisch so etwas wie „unklug“. Mag man so sehen, aber das ist keine Kategorie für den Verfassungsschutz.

Was auch oft geäußert wird, ist ein Generalverdacht gegen den „von der Regierung“ gesteuerten „Geheimdienst“, was bis zu Stasi-Vergleichen führt. Zweifellos ist es wichtig, die Arbeit unserer Nachrichtendienste kritisch zu prüfen, den Gedanken hatten nicht ganz zufällig auch die Architekten unserer Verfassung. Man mag das trotzdem hinterfragen, was sogar durch viele Zuständigkeiten regelmäßig passiert, aber bei denen, die es derzeit so besonders laut hinterfragen stellt man oft fest, dass sie etwas hinterfragen, was sie gar nicht kennen.

 

 

Das häufigste „Argument“ ist aber der Hinweis auf die vielen Wähler der Partei, was zur Schlussfolgerung führt, es sei undemokratisch, wenn andere Parteien eine von vielen gewählten verbieten können. Auch hier wird oft kritisiert, was man nicht kennt, denn ein Verbotsverfahren, welches aus dem Bericht nicht hervorgeht, weil das Amt dazu nichts beizutragen hat und nach meiner starken Vermutung auch gar nicht zustande kommen wird, kann nur durch einige Institutionen beantragt werden, entschieden wird es alleine durch das Verfassungsgericht.

 

Dass auch „der Wähler“ wie „die Regierung“ nicht über der Verfassung steht, sollte hoffentlich allen klar sein, ist es aber wohl nicht? Insofern sei klar gestellt: Ob eine Partei von wem und warum auch immer gewählt wird, spielt bei dem ganzen Verfahren keine Rolle - auch beim vorliegenden Bericht nicht. Aus Gründen. Guten Gründen.

 

Daher lautet die einzige momentan fundamental relevante Frage zu dem Bericht: Ist der zutreffend? Das ist SEHR interessant, denn bei tieferen Debatten mit Kritikern des Berichts wird schnell deutlich, dass die kaum begründete Zweifel an dem Bericht vorbringen können und diese sehr wahrscheinlich auch gar nicht haben.

 

Genau das ist übrigens einer der Gründe, weshalb die Frage, ob eine Partei eine Wählerbasis hat, kaum eine Rolle spielt, sondern eher umgekehrt so funktioniert, dass für ein Verbot sogar eine gewisse Bedeutung vorliegen sollte, damit es angemessen ist.


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