Anklage wegen Spionage: Ex-Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah und seine Komplizin vor Gericht

DMZ –  JUSTIZ ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦   

 

Die Bundesanwaltschaft hat gegen den ehemaligen Mitarbeiter des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah, Jian G., sowie die chinesische Staatsangehörige Yaqi X. Anklage wegen Spionage erhoben. Die Beschuldigten sollen für einen chinesischen Geheimdienst tätig gewesen sein. Die Anklage wurde vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden erhoben, da die Tatvorwürfe als besonders schwerwiegende Agententätigkeit gewichtet werden.

 

Jian G., ein deutscher Staatsbürger, wird vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum vertrauliche Informationen aus dem Europäischen Parlament an den chinesischen Geheimdienst weitergegeben zu haben. Dabei sollen mehr als 500 Dokumente, darunter besonders sensible Daten, beschafft worden sein. Zusätzlich soll G. chinesische Dissidenten und Oppositionelle in Deutschland ausspioniert haben. Auch Informationen über führende AfD-Politiker wurden von ihm gesammelt. Die Bundesanwaltschaft erklärte, dass diese Taten die nationale Sicherheit und die europäische Zusammenarbeit gefährdeten.

 

AfD-Politiker Maximilian Krah, dessen Mitarbeiter G. war, reagierte auf die Anklage mit der Aussage, er habe bereits 2024 „alle notwendigen Konsequenzen“ gezogen. Krah betonte, dass er sich als „Opfer dieser Taten“ sehe, die den Behörden über Jahre hinweg nicht gemeldet worden seien.

 

Die Ermittlungen gegen G. begannen nach seiner Festnahme im April 2024 in Dresden. Dabei fanden in Brüssel auch Durchsuchungen in den Büros von Krah im Europäischen Parlament statt, um weitere Hinweise zu sichern. Diese Maßnahme wurde von der zuständigen Behörde als „Zeugenbefragung“ bezeichnet. Auch das EU-Parlament hatte der Durchsuchung zugestimmt.

 

Ergänzend zu den Ermittlungen gegen G. und X. wurde im September 2024 eine chinesische Staatsbürgerin in Leipzig festgenommen, die für ein Logistikunternehmen tätig war und mutmaßlich Informationen zu Rüstungstransporten und Verbindungen zu einem deutschen Rüstungsunternehmen weitergegeben hatte.

 

Nach der Festnahme von G. betonte Krah, dass es keine Verbindungen zwischen der chinesischen Staatsangehörigen und seiner politischen Arbeit gebe. Laut Krah habe diese lediglich mit seinem ehemaligen Mitarbeiter kommuniziert. Ein Zusammenhang zwischen den Vorwürfen und seiner politischen Tätigkeit sei nicht gegeben.

 

Die Ermittlungen werfen Fragen auf, ob noch weitere Personen in den Spionagefall verwickelt sind. In den vergangenen Monaten wurden in Deutschland mehrere Verdächtige festgenommen, die im Zusammenhang mit militärischen Forschungsprojekten Informationen für China beschafft haben sollen. China weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet die Berichte als „Verleumdung“.

 

Die Anklage gegen G. und X. ist ein weiterer Fall, der die Sicherheitsbehörden alarmiert und zu einem verstärkten Fokus auf ausländische Spionageaktivitäten in Deutschland führt. Es wird erwartet, dass das Oberlandesgericht Dresden in den kommenden Wochen über die Zulassung der Anklage entscheidet. Ein Prozess könnte die Ermittlungen weiter aufdecken und weitere Details zu den Vorgängen offenbaren.

 

Der Vorfall hat auch politische Dimensionen: In Reaktion auf die immer häufiger auftretenden Spionagevorwürfe wurde die Diskussion um strengere Sicherheitsüberprüfungen in Deutschland neu angestoßen. Das Kabinett beschloss, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu novellieren, um künftig auch die Nutzung sozialer Netzwerke in die Untersuchungen einzubeziehen. Dies soll verhindern, dass ausländische Geheimdienste Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen im Staat und der Wirtschaft erhalten.


 

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