
DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner
Wien – Im Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats haben die Grünen drei Entschließungsanträge eingebracht, die sich mit dem Schutz von LGBTIQ+-Personen, intergeschlechtlichen Kindern sowie frauenpolitischen Sofortmaßnahmen befassen. Die Partei fordert unter anderem ein gesetzliches Verbot von Konversionsmaßnahmen, einen verbesserten Schutz intergeschlechtlicher Kinder vor nicht-konsensuellen Eingriffen sowie umfassende Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen.
Verbot von Konversionsmaßnahmen zum Schutz von LGBTIQ+-Personen
Die sogenannten "Konversionsmaßnahmen" – Praktiken, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität einer Person zu ändern – stellen nach Ansicht der Grünen eine Menschenrechtsverletzung dar. Diese Methoden könnten gravierende psychische und physische Folgen für die Betroffenen haben. Um LGBTIQ+-Personen zu schützen, verlangen die Grünen in ihrem Antrag (116/A(E)) eine rechtliche Klarstellung, um bestehende Rechtsunsicherheiten beim Verbot dieser Praktiken zu beseitigen. Zudem fordern sie eine Aufklärungskampagne sowie gezielte Beratungsangebote für Betroffene.
Schutz intergeschlechtlicher Kinder vor nicht-konsensuellen Eingriffen
Ein weiterer Antrag (117/A(E)) thematisiert die medizinischen Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern, die oft ohne ausreichende Information und ohne Zustimmung der Betroffenen erfolgen. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hatte bereits 2020 Österreich dazu aufgefordert, nicht-notwendige und nicht-konsensuelle medizinische Eingriffe an Kindern gesetzlich zu untersagen. Die Grünen fordern nun von der Regierung, dieser Empfehlung nachzukommen und Rechtslücken zu schließen. Neben klaren gesetzlichen Regelungen seien auch verstärkte Aufklärung, Beratung und Unterstützungsstrukturen notwendig.
Frauenpolitische Sofortmaßnahmen gefordert
Die Grünen sehen die Frauenpolitik in Österreich zunehmend unter Druck. Sie verweisen darauf, dass der Frauenanteil in Regierung und Nationalrat zuletzt gesunken sei und frauenpolitische Errungenschaften immer wieder gegen konservative und rechte Angriffe verteidigt werden müssten. Angesichts geplanter Sparmaßnahmen betont die Partei, dass bei Gleichstellungspolitik nicht gekürzt werden dürfe.
Mit ihrem Antrag (119/A(E)) fordern die Grünen daher einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag sowie eine ausreichende Finanzierung für einen qualitativ hochwertigen Ausbau der Betreuungsangebote. Weiterhin setzen sie sich für verpflichtende Einkommensberichte für alle Unternehmen ab 35 Mitarbeitenden ein, um Lohntransparenz zu schaffen.
Darüber hinaus soll der Gewaltschutz ausgebaut und die finanzielle Absicherung von Gewaltschutzzentren sowie Frauen- und Mädchenberatungsstellen sichergestellt werden. Die Grünen sprechen sich zudem für verstärkte Maßnahmen gegen Hass im Netz sowie für ein ausdrückliches Verbot des unerwünschten Versands sogenannter "Dick-Pics" aus.
Um die Gesundheitsversorgung von Frauen zu verbessern, fordern die Antragsteller:innen zusätzliche Mittel für gendermedizinische Angebote, eine verbesserte Regelung des Mutterschutzes im Falle von Fehl- und Totgeburten sowie Schutzzonen vor Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche. Weiterhin setzen sie sich für eine Umsatzsteuerbefreiung von Verhütungsmitteln und Menstruationsprodukten ein.
Die drei Entschließungsanträge der Grünen wurden im Gleichbehandlungsausschuss diskutiert. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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