DE: Erhöhte Filmförderung: Deutschland setzt auf internationale Wettbewerbsfähigkeit

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Mit einer signifikanten Erhöhung der Förderintensität auf 30 Prozent der in Deutschland getätigten Produktionsausgaben sowie höheren Kappungsgrenzen geht die Bundesregierung einen entscheidenden Schritt zur Stärkung des Filmstandorts Deutschland. Die neuen Richtlinien des Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und des German Motion Picture Fund (GMPF) sollen ab dem 1. Januar 2025 rückwirkend in Kraft treten.

 

Kulturstaatsministerin Claudia Roth betonte die Bedeutung dieser Reform: „Mit dem neuen Filmförderungsgesetz haben wir die Grundlage für eine umfassende Modernisierung gelegt. Gemeinsam mit Finanzminister Jörg Kukies konnten wir die Förderquoten kurzfristig von 20 auf 30 Prozent erhöhen. Dadurch wird Deutschland als Filmstandort wieder international wettbewerbsfähig. Diese Reform ist ein Brückenschlag hin zu weiteren Maßnahmen wie einem Steueranreizmodell und einer Investitionsverpflichtung.“

 

Die Neuerungen im Überblick

Die Anhebung der Förderquote auf 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten geht mit einer Erhöhung der Förderobergrenzen einher. So steigt die maximale Förderung

  • beim DFFF I von 4 auf 5 Millionen Euro,

  • beim GMPF für Serien von 10 auf 20 Millionen Euro,

  • beim GMPF für Filme von 2,5 auf 5 Millionen Euro.

Diese Anpassungen gelten für alle Projekte, die ab dem 1. Februar 2025 eine Bewilligung erhalten und deren Dreharbeiten nicht vor diesem Datum beginnen. Zudem wurden die Auflagen zur Kinoauswertung im DFFF gelockert, um flexiblere Verwertungsmodelle zu ermöglichen.

 

Die neuen Richtlinien stehen noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Erst nach deren Zustimmung können Förderanträge von der Filmförderungsanstalt (FFA) bewilligt werden. In Ausnahmefällen kann die FFA jedoch bereits einem vorzeitigen Maßnahmebeginn zustimmen.

 

Die konkreten Förderprogramme

DFFF I

  • Förderung von Spielfilmen, Animations- und Dokumentarfilmen mit Kinoauswertung

  • 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten

  • Maximal 5 Millionen Euro Förderung

  • Mindestherstellungskosten: 1 Million Euro für Spielfilme, 2 Millionen Euro für Animationsfilme, 200.000 Euro für Dokumentarfilme

DFFF II

  • Förderung von Produktionsdienstleistungen für Kino-Spielfilme und Animationsfilme

  • 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten

  • Maximal 25 Millionen Euro Förderung

  • Mindestherstellungskosten: 8 Millionen Euro (20 Millionen Euro Gesamtbudget, 2 Millionen Euro für animierte Filme)

GMPF

  • Förderung von Serien und Filmen ohne Erstauswertung im Kino

  • Bis zu 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten

  • Maximal 20 Millionen Euro für Serien und 5 Millionen Euro für Filme

  • Mindestgesamtkosten: 30.000 Euro pro Minute bei fiktionalen Serien, 9.000 Euro pro Minute bei dokumentarischen Serien, 25 Millionen Euro für Filme

  • Mindestens 40 Prozent der Herstellungskosten müssen in Deutschland anfallen (nur bei Filmen)

Fazit

Mit diesen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass Deutschland für internationale Filmproduktionen attraktiver wird. Die Anpassungen setzen klare Anreize für inländische und ausländische Produktionsfirmen, ihre Projekte in Deutschland zu realisieren. Entscheidend wird nun die zeitnahe Genehmigung durch die Europäische Kommission sein, um die neue Förderlandschaft effektiv umsetzen zu können.

 

 

 

 

 

 

 Quelle / Herausgeber: PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG


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