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Bern – Die Bundeskanzlei hat eine weitere Strafanzeige wegen Verdachts auf Wahlfälschung eingereicht. Am 27. Januar 2025 informierte sie die Bundesanwaltschaft über mutmaßlich gefälschte Unterschriften auf Volksinitiativen. Die Anzeige richtet sich gegen Unbekannt.
Laut der Bundeskanzlei handelt es sich um rund 21.000 Unterschriften für fünf verschiedene Volksinitiativen, die sich in unterschiedlichen Verfahrensstadien befinden. Der überwiegende Teil dieser Unterschriften stammt aus dem dritten Quartal 2024 und wurde bereits von den Gemeinden als ungültig deklariert. Die vorgelegten Beweismittel deuten darauf hin, dass es zu systematischen Fälschungen gekommen sein könnte.
Bundeskanzlei intensiviert Schutzmaßnahmen
Die Anzeige umfasst nicht nur Verdachtsfälle aus den eigenen Kontrollen der Bundeskanzlei, sondern auch Hinweise, die im Rahmen des schweizweiten Monitorings von verschiedenen Gemeinden gemeldet wurden. Um die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden, werden weitere Details zur Strafanzeige nicht bekannt gegeben.
Die Bundeskanzlei hatte bereits 2022 und 2024 Strafanzeigen wegen ähnlicher Verdachtsfälle eingereicht. Neben der strafrechtlichen Verfolgung setzt sie verstärkt auf präventive Maßnahmen sowie eine Optimierung der Abläufe, um die Integrität des Sammelprozesses zu gewährleisten.
Verhaltenskodex und technische Lösungen im Fokus
Zur weiteren Sicherung der Unterschriftensammlungen arbeitet die Bundeskanzlei an einem Verhaltenskodex, der Initiativ- und Referendumskomitees sowie Sammelorganisationen als Leitlinie dienen soll. Darüber hinaus wurden die Kontrollen bei der Auswertung der Unterschriften verschärft und das Monitoring in Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden verstärkt.
Zusätzlich steht die Bundeskanzlei im Austausch mit Wissenschaftlern, um technische Lösungen gegen Missbrauch und Betrug bei Unterschriftensammlungen zu prüfen. Ziel ist es, durch digitale und organisatorische Verbesserungen mehr Transparenz und Sicherheit in den Prozess zu bringen.
Die Bundeskanzlei betont, dass sie auch künftig strafrechtliche Schritte einleiten wird, sobald sich Hinweise auf Wahlfälschungen oder andere Verstöße gegen das demokratische Verfahren erhärten.
Herausgeber
Bundeskanzlei
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