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Bundesrat passt Klimaberichterstattungs-Verordnung an internationale Entwicklungen an

DMZ – POLITIK / MM ¦ AA ¦ 

 

Bern – Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Überarbeitung der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange eröffnet. Ziel ist, die Vorschriften an internationale Standards anzupassen und so Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei Klimaschutzmaßnahmen von Unternehmen zu fördern. Die Konsultationsphase läuft bis zum 21. März 2025.

 

Ein Schritt zu internationaler Harmonisierung

Die Verordnung, die seit Anfang 2024 in Kraft ist, verlangt von großen Unternehmen eine Berichterstattung gemäß den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Da diese Empfehlungen mittlerweile in internationale Standards überführt und die Task Force aufgelöst wurde, schlägt der Bundesrat vor, Berichterstattungspflichten künftig an weltweit anerkannte Standards oder die in der EU geltenden Nachhaltigkeitsvorschriften anzulehnen.

 

Mit diesem Schritt stärkt die Schweiz ihre Rolle als internationaler Finanz- und Wirtschaftsstandort, der sich den Anforderungen des Klimaschutzes stellt. Der Fokus auf international anerkannte Standards erleichtert es Schweizer Unternehmen zudem, ihre Berichte mit jenen ihrer ausländischen Wettbewerber zu vergleichen.

Neue Anforderungen für Netto-Null-Fahrpläne

Die Vorlage legt Mindestanforderungen für sogenannte Netto-Null-Fahrpläne fest. Diese Pläne, die den Weg von Unternehmen zur Klimaneutralität bis 2050 beschreiben, sollen die Finanzmittelflüsse klimaverträglich lenken. Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Sektor: Finanzunternehmen erhalten spezifische Anforderungen, während Unternehmen der Realwirtschaft branchenspezifisch reguliert werden.

 

Die klare Struktur solcher Fahrpläne soll sicherstellen, dass Unternehmen ihre Klimaziele nicht nur deklarieren, sondern auch nachweislich daran arbeiten. Kritiker bemängeln jedoch, dass es keine strengeren Kontrollen gibt, um die tatsächliche Umsetzung der Pläne zu überwachen.

 

Digitalisierung: Neue Standards für Transparenz

Ein weiterer Vorschlag betrifft die Digitalisierung der Berichterstattung. Künftig sollen Unternehmen ihre Klimadaten in einem elektronischen Format veröffentlichen, das sowohl für Menschen als auch Maschinen lesbar ist. Dies ermöglicht eine breitere Verfügbarkeit der Berichte, auch auf internationalen Plattformen, und könnte die Transparenz erheblich erhöhen.

 

Allerdings könnte dieser Schritt kleinere Unternehmen vor technische und finanzielle Herausforderungen stellen. Sie müssen in Systeme und Know-how investieren, um die neuen Standards zu erfüllen.

 

Zeitplan und gesellschaftliche Bedeutung

Die angepasste Verordnung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten, was Unternehmen ausreichend Zeit zur Umstellung gibt. Der Bundesrat zeigt sich optimistisch, dass die Reform dazu beiträgt, die Wirtschaft in der Schweiz klimafreundlicher zu gestalten.

Einordnung: Ein Balanceakt zwischen Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit

 

Während Umweltorganisationen die geplanten Änderungen begrüßen, stellen sich Wirtschaftsverbände die Frage, ob die Harmonisierung mit internationalen Standards für Schweizer Unternehmen ein Wettbewerbsnachteil sein könnte. Gleichzeitig steigt der Druck von Investoren und Konsumenten, mehr Transparenz über den Umgang mit Klimarisiken zu schaffen.

 

Die Schweiz positioniert sich mit der Verordnung als Teil der globalen Klimastrategie, bleibt aber gleichzeitig vorsichtig, um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft nicht zu gefährden. Die Vernehmlassung wird zeigen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen als ausreichend ambitioniert oder zu konservativ wahrgenommen werden.

 

 

Herausgeber

Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html

 

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen

http://www.sif.admin.ch 


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