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CH: Witwen- und Witwerrente der AHV: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Gleichstellung

DMZ – WISSENSCHAFT/ MM ¦ AA ¦ 

 

Bern – Der Bundesrat hat einen bedeutenden Schritt zur Beseitigung der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei den AHV-Hinterlassenenrenten unternommen. In seiner Sitzung am 23. Oktober 2024 nahm er die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) zur Kenntnis und verabschiedete die Botschaft an das Parlament. Die Reform zielt darauf ab, das Rentensystem an die sich wandelnden gesellschaftlichen Bedingungen anzupassen.

 

Das neue Gesetz sieht vor, dass der hinterlassene Elternteil bis zum vollendeten 25. Altersjahr des jüngsten Kindes eine Hinterlassenenrente erhält, unabhängig vom Zivilstand. Damit wird ein bedeutender Schritt in Richtung Gleichstellung von Witwen und Witwern unternommen. Während Witwen bisher Anspruch auf eine lebenslange Rente hatten, selbst ohne unterhaltsberechtigte Kinder, bekamen Witwer diese Rente nur bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2022 hatte diese Ungleichbehandlung angeprangert, was zur Einführung einer Übergangsregelung führte.

 

Anpassungen für moderne Familienstrukturen

Die Vorlage berücksichtigt die veränderten Familienstrukturen, einschließlich Patchworkfamilien und unverheirateten Eltern. Künftig sollen Hinterlassenenleistungen unabhängig vom Zivilstand gewährt werden. Der Bundesrat hat die Reform mit dem Ziel angestoßen, eine gezielte Unterstützung für Hinterbliebene zu schaffen, die durch den Verlust des Partners in finanzielle Not geraten sind.

Die wichtigsten Maßnahmen der Reform umfassen:

  1. Hinterlassenenrente bis zum 25. Lebensjahr des jüngsten Kindes: Diese Regelung gilt für alle Eltern, unabhängig von ihrem Zivilstand.

  2. Übergangsrente für zwei Jahre: Hinterbliebene ohne unterhaltsberechtigte Kinder haben Anspruch auf eine zweijährige Übergangsrente, um die finanzielle Situation abzufedern.

  3. Unterstützung für ältere Witwen und Witwer: Personen über 58 Jahre, die keine unterhaltsberechtigten Kinder mehr haben, können auf Unterstützung durch Ergänzungsleistungen hoffen.

  4. Rentenregelungen in der Unfallversicherung: Witwer, die zum Zeitpunkt des Todes der Ehefrau Kinder hatten, erhalten ebenfalls Rentenansprüche.

Bestandschutz für bereits Beziehende

Für Witwen und Witwer, die bereits vor der Reform eine Rente beziehen, gibt es Übergangsregelungen. Laufende Renten für Personen, die beim Inkrafttreten der Reform 55 Jahre oder älter sind, bleiben bestehen. Für jüngere Beziehende unter 55 Jahren erfolgt eine schrittweise Aufhebung innerhalb von zwei Jahren, sofern sie keine unterhaltsberechtigten Kinder mehr haben.

 

Finanzielle Auswirkungen und Ausblick

Die Reform berücksichtigt auch den Finanzierungsbedarf der AHV und soll bis 2030 Einsparungen von rund 350 Millionen Franken ermöglichen. Diese Einsparungen beinhalten eine Reduzierung der Bundesausgaben um 70 Millionen Franken.

Sollte die Reform planmäßig im Jahr 2026 in Kraft treten, könnte sie einen bedeutenden Fortschritt in der Gleichstellung von Geschlechtern im Sozialversicherungssystem der Schweiz darstellen und gleichzeitig die Finanzierungsbasis der AHV sichern.

Für weitere Informationen und Rückfragen steht das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zur Verfügung:

 

Links zu relevanten Dokumenten

Diese Reform stellt einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar und könnte entscheidend dazu beitragen, die soziale Absicherung von Hinterbliebenen in der Schweiz zu verbessern und an moderne Lebensrealitäten anzupassen.

 

 

Herausgeber: Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa)


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