CH: Neue Verordnung zum Einsatz von Video- und Telefonkonferenzen in Zivilverfahren ab 2025

DMZ – JUSTIZ / MM ¦ AA ¦ 

 

Bern – Der Bundesrat hat in seiner gestrigen Sitzung die Ergebnisse der Vernehmlassung zur neuen Verordnung über den Einsatz elektronischer Mittel zur Ton- und Bildübertragung in Zivilverfahren (VEMZ) zur Kenntnis genommen. Die Verordnung, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, konkretisiert die technischen Voraussetzungen für den Einsatz von Video- und Telefonkonferenzen in zivilrechtlichen Verfahren und verschärft die Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz.

 

Mit der Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) wird es ab 2025 möglich sein, mündliche Verhandlungen in Zivilverfahren mittels Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Ziel ist es, den Zugang zur Justiz zu erleichtern und die Effizienz von Gerichtsverfahren zu steigern. Der Einsatz von Videotechnologie soll es den Parteien ermöglichen, auch aus der Ferne an Verhandlungen teilzunehmen, ohne persönlich im Gerichtssaal anwesend zu sein.

 

Datensicherheit als oberste Priorität

Im Rahmen der Vernehmlassung wurde der ursprüngliche Verordnungsentwurf weitgehend unterstützt. Aufgrund verschiedener Rückmeldungen hat der Bundesrat jedoch besonders den Schutz sensibler Daten verstärkt. Da in Zivilverfahren häufig personenbezogene und schützenswerte Daten eine Rolle spielen, ist ein Höchstmaß an Datensicherheit erforderlich. Die Übertragung von Ton- und Bilddaten darf zukünftig nur noch in stark verschlüsselter Form erfolgen, um den Zugriff durch unbefugte Dritte zu verhindern. Dies soll sicherstellen, dass die Privatsphäre der beteiligten Personen umfassend gewahrt bleibt.

 

Serverstandorte und Anbieter in der EU und der Schweiz

Ein weiterer zentraler Punkt der Verordnung betrifft die Beschränkung auf Server und Anbieter, die in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind. Diese Maßnahme zielt darauf ab, dass nur solche Anbieter für die Übertragungssysteme zugelassen werden, die den strengen Anforderungen an den Datenschutz entsprechen. Damit soll ein hohes Maß an Kontrolle und Sicherheit gewährleistet werden.

 

Krafttreten der Verordnung und revidierten ZPO

Die VEMZ tritt zeitgleich mit den revidierten Bestimmungen der Zivilprozessordnung am 1. Januar 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Gerichte nach Bedarf auf die neuen technischen Möglichkeiten zurückgreifen, was den Ablauf von Zivilverfahren flexibler gestalten soll. Die Einführung der Video- und Telefonkonferenzen ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Justiz und zur Anpassung an die Anforderungen des digitalen Zeitalters.

 

 

 

Herausgeber

Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html 

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

http://www.ejpd.admin.ch 

Bundesamt für Justiz

http://www.bj.admin.ch 


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