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Bern – In seiner Sitzung am 9. Oktober 2024 hat der Bundesrat einen Bericht verabschiedet, der sich mit der Möglichkeit auseinandersetzt, die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) durch Finanzmarkttransaktionssteuern zu finanzieren. Der Bericht, der auf das Postulat 21.3440 des Ständerats zurückgeht, zeigt auf, dass die Schweiz bereits über zwei bestehende Finanztransaktionssteuern verfügt und dabei höhere Steuererträge erzielt als einige europäische Nachbarländer. Aus Sicht des Bundesrats sind Finanztransaktionssteuern jedoch ungeeignet, um eine stabile Finanzierung der AHV sicherzustellen.
Die beiden bereits in der Schweiz existierenden Finanztransaktionssteuern – die Emissionsabgabe und die Umsatzabgabe – bringen der Bundeskasse jährlich Erträge von durchschnittlich 1,55 Milliarden Franken. Diese Erträge übertreffen die Einnahmen aus ähnlichen Steuern in Frankreich, Italien und Spanien, die seit 2012 vergleichbare Steuern eingeführt haben.
Der Bericht bewertet die Finanztransaktionssteuern sowohl unter dem Aspekt der Einnahmengenerierung als auch hinsichtlich ihrer Lenkungswirkungen. Dabei wird deutlich, dass Finanztransaktionssteuern Vermögensumschichtungen belasten, ohne die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen zu berücksichtigen. Dies führt zu einer ungerechten Verteilung der Steuerlast und könnte zudem die Standortattraktivität der Schweiz beeinträchtigen, da Finanzdienstleistungen ins Ausland abwandern könnten. Solche Abwanderungen würden nicht nur die Steuererträge mindern, sondern auch die Wertschöpfung in der Schweiz gefährden.
Besonders kritisch wird die Wirkung von Wertschriftentransaktionssteuern im Sekundärmarkt betrachtet. Der Bericht stellt fest, dass solche Steuern in der Praxis häufig die Marktliquidität und die Effizienz der Preisbildung negativ beeinflussen, was zu einer erhöhten Volatilität und höheren Kapitalkosten führt. Infolgedessen ist die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auch unter Lenkungsaspekten nicht zu rechtfertigen.
Trotz dieser negativen Schlussfolgerungen wird im Bericht aufgezeigt, wie der Bund theoretisch zusätzliche Einnahmen durch Anpassungen der bestehenden Abgaben generieren könnte. Eine Erhöhung des Steuersatzes oder die Wiedereinführung der Emissionsabgabe auf Anleihen könnte zusätzliche Erträge bringen. Diese Maßnahmen wären jedoch mit erheblichen Nachteilen verbunden und würden die bestehenden Probleme verschärfen.
Der Bundesrat empfiehlt daher, auf eine weitere Belastung der AHV durch Finanztransaktionssteuern zu verzichten. Der Bericht unterstreicht, dass das Einnahmepotenzial solcher Steuern in der Schweiz begrenzt ist und dass sie keine zuverlässige Finanzierungsquelle für die AHV darstellen.
Für Rückfragen steht Adrian Grob von der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Verfügung. Der vollständige Bericht zur Finanzierung der AHV durch Finanzmarkttransaktionssteuern kann auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingesehen werden.
Herausgeber:
Der Bundesrat
Eidgenössische Steuerverwaltung
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