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AT: Symposium über neue EU-Antidiskriminierungsrichtlinien

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DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦Copyright: Parlamentsdirektion/Thomas Topf

 

Wien – Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures lud jüngst Experten, Vertreter der Politik und Zivilgesellschaft ins Hohe Haus, um die neuen EU-Richtlinien im Bereich Antidiskriminierung zu diskutieren. Im Fokus des parlamentarischen Symposiums standen die Herausforderungen und Chancen, die sich aus den erstmals verbindlichen Vorgaben zur Gestaltung und Ausstattung nationaler Gleichbehandlungsstellen ergeben. Diese sollen innerhalb der nächsten zwei Jahre in den Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden.

 

Vier thematische Blöcke und internationale Best Practices

Das Programm der Veranstaltung gliederte sich in vier thematische Blöcke und bot neben Keynotes auch Paneldiskussionen, an denen unter anderem Vertreter

der im Parlament vertretenen Parteien teilnahmen. Ergänzt wurden die Diskussionen durch internationale Best-Practice-Beispiele, die als Inspiration für die Anwendung der neuen Klagerechte sowie die proaktive Arbeit und Unabhängigkeit von Gleichbehandlungsstellen dienen sollten. Die Moderation übernahm die Journalistin Martina Madner, Vorsitzende des Frauennetzwerks Medien.

 

Bures: „Neue Richtlinien als Chance für Gleichbehandlung“

In ihrer Eröffnungsrede betonte Doris Bures die Bedeutung des Parlaments als Ort des Dialogs und der Gesetzgebung, besonders in Bezug auf Themen wie Antidiskriminierung und Gleichbehandlung. Angesichts der zunehmenden gesellschaftlichen Polarisierung, die sich in einer Zunahme von Hass und Diskriminierung manifestiert, seien die neuen EU-Richtlinien ein wichtiger Schritt. Bures hob hervor, dass vor allem Menschen mit dunkler Hautfarbe weiterhin besonders stark von Diskriminierung betroffen seien – 72 % von ihnen berichten von entsprechenden Erfahrungen. Die neuen Vorgaben könnten dazu beitragen, weitere Fortschritte in Richtung einer offenen, inklusiven Gesellschaft zu erzielen.

 

Konstatzky: „Mutige Umsetzung erforderlich“

Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, unterstrich die Notwendigkeit einer effektiven und proaktiven Arbeit der Gleichbehandlungsstellen, um Antidiskriminierungsrechte wirklich durchsetzen zu können. Zwar habe sich die EU bereits vor 24 Jahren zu diesen Zielen bekannt, doch die neuen, erstmals verbindlichen Richtlinien schafften klare Rahmenbedingungen. „Es bedarf mutiger Schritte bei der Umsetzung, insbesondere in Bezug auf Klagerechte und die Förderung des Rechtsbewusstseins“, so Konstatzky. Sie hoffe, dass das Symposium als Startschuss für innovative Ansätze in der praktischen Umsetzung der Richtlinien diene.

 

Accardo: „Glaubwürdige Antidiskriminierungspolitik erforderlich“

Andreas Accardo von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) widmete sich in seinem Vortrag den Aufgaben, die sich aus den neuen Vorgaben ergeben. Trotz eines bereits umfassenden rechtlichen Rahmens bliebe die Praxis oftmals hinter den Möglichkeiten zurück – viele Diskriminierungsfälle würden gar nicht gemeldet, und Gleichbehandlungsstellen seien teils unbekannt. Accardo betonte, dass die neuen Richtlinien eine wichtige Rolle spielen könnten, um Gleichstellungsdaten besser zu nutzen und marginalisierte Gemeinschaften zu unterstützen. Voraussetzung dafür sei jedoch eine glaubwürdige Antidiskriminierungspolitik auf staatlicher Ebene.

 

Kádár: „Verbindliche Standards für Gleichbehandlungsstellen“

Tamás Kádár, Co-Direktor des Netzwerks der europäischen Gleichbehandlungsstellen (Equinet), betonte in seinem Beitrag die rechtliche Verbindlichkeit der neuen EU-Standards. Diese würden erstmals klare und rechtsverbindliche Vorgaben für die Mitgliedstaaten schaffen, die bis Juni 2026 vollständig implementiert werden müssten. Um die Umsetzung zu erleichtern, sollen neben einer umfassenden Rechtsanalyse ein Toolkit sowie gemeinsame Indikatoren entwickelt werden. Kádár unterstrich, dass es sich hierbei um ein starkes Instrument für Gleichbehandlungsstellen handle, das den Weg zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft ebnen könne.

 

Das Symposium bot einen wichtigen Rahmen für den Austausch über die Herausforderungen und Chancen, die sich aus den neuen EU-Antidiskriminierungsrichtlinien ergeben. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich einig, dass eine konsequente und mutige Umsetzung der Schlüssel für den Erfolg dieser Maßnahmen sei.

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 


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