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Schutzstatus S: Positive Bilanz und notwendige Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration

DMZ – POLITIK / MM ¦ AA ¦    

 

Bern – Die Evaluationsgruppe unter der Leitung von Alt-Nationalrat Urs Hofmann zieht eine positive Bilanz des seit März 2022 geltenden Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine. In ihrem aktuellen Bericht, den der Bundesrat am selben Tag zur Kenntnis nahm, wird jedoch betont, dass die Integration in den Arbeitsmarkt verstärkt vorangetrieben werden muss.

 

Der Schutzstatus S wurde ursprünglich aktiviert, um auf die Notlage von Geflüchteten zu reagieren. Die Evaluationsgruppe hebt hervor, dass der Status sich grundsätzlich bewährt hat, auch wenn die Bearbeitung der Anträge aufgrund der gestiegenen Komplexität aufwändiger geworden ist. Insbesondere sei die Überprüfung, ob Schutz in einem anderen europäischen Land gewährt wurde, zeitintensiv.

 

Optimierung der Verfahren notwendig

Um die Effizienz bei der Bearbeitung der Gesuche zu steigern und Missbrauch vorzubeugen, fordert die Evaluationsgruppe eine bessere Ressourcenplanung. Ein zentraler Aspekt in diesem Kontext ist der sogenannte „Dual-Intent-Ansatz“, der sowohl die Integration der Schutzbedürftigen fördert als auch deren Rückkehrfähigkeit wahrt. Die Fachleute sind sich einig, dass die beruflichen Fähigkeiten der Geflüchteten sowohl in der Schweiz als auch im Heimatland von Nutzen sein können.

 

Harmonisierung der Regelungen angestrebt

Ein weiterer zentraler Punkt des Berichts ist die Notwendigkeit, die unterschiedlichen Regelungen zwischen Schutzstatus S und vorläufiger Aufnahme zu harmonisieren. Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Auftrag erteilt, die bestehenden Regelungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Ziel ist es, die Rechtsstellung der Schutzsuchenden zu vereinheitlichen, ohne zusätzliche Anreize für Migration zu schaffen.

 

Planungssicherheit für Arbeitgebende

Ein weiterer wichtiger Schritt, den der Bundesrat am 20. September beschloss, ist die Einführung einer Ausreisefrist von zwölf Monaten für erwerbstätige Personen, deren Schutzstatus S aufgehoben wird. Dies soll sowohl Arbeitgebenden als auch Beschäftigten Planungssicherheit bieten. Zudem wird das EJPD bis Februar 2025 eine Vorlage erarbeiten, die ein einfacheres Verfahren zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für Personen mit Schutzstatus S vorsieht. Zu den geplanten Maßnahmen gehören eine Meldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung und die Möglichkeit, dass Erwerbstätige an Integrationsprogrammen teilnehmen müssen.

 

Fazit

Die Evaluationsgruppe bestätigt die Wirksamkeit des Schutzstatus S, während gleichzeitig die Herausforderungen bei der Integration in den Arbeitsmarkt deutlich werden. Der Bundesrat zeigt mit seinen Maßnahmen, dass er die rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen und die Integration geflüchteter Menschen gezielt fördern möchte. Der weitere Verlauf wird entscheidend dafür sein, wie erfolgreich diese Politik umgesetzt werden kann.


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