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Bern - Der Vorsteher des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Beat Jans, hat heute die revidierte Verordnung über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VD-ÜPF) verabschiedet. Die Neuerungen, die ab dem 1. Oktober 2024 in Kraft treten, bringen die bestehenden Vorschriften in Einklang mit den jüngsten internationalen Standards des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI).
Im Fokus der Verordnungsänderung stehen die technischen Schnittstellen zur Überwachung der 5G-Mobilfunkdienste. Mit den Anpassungen sollen insbesondere die Parameter für Standort- und Positionsdaten aktualisiert werden. Ziel ist es, die Anforderungen für Echtzeit- und rückwirkende Überwachungen zu präzisieren und deren effektive Umsetzung sicherzustellen.
Hintergrund der Anpassungen
Mit der fortschreitenden Entwicklung der Telekommunikationstechnologien stehen die Regulierungsbehörden vor der Herausforderung, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich zu aktualisieren. Die Anpassung der Verordnung an die ETSI-Standards ist dabei unerlässlich, um die Rechtssicherheit für alle beteiligten Akteure – insbesondere für die Dienstleister, die Überwachungsmaßnahmen im Auftrag der Strafverfolgungsbehörden und des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) umsetzen müssen – zu gewährleisten.
Rechtssicherheit durch regelmässige Anpassungen
Die revidierte Verordnung und deren Anhänge bieten den Mitwirkungspflichtigen klare Leitlinien und tragen so zur rechtlichen Stabilität bei. Dies ist entscheidend, da die effiziente und rechtssichere Durchführung von Überwachungsmaßnahmen im digitalen Zeitalter ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Kriminalität und Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit darstellt.
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