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Bern – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung weitere Schritte zur Umsetzung des Klimagesetzes beschlossen. Ziel ist es, die direkte und indirekte Emissionsbelastung der Bundesverwaltung signifikant zu reduzieren. Bis 2040 soll die Verwaltung klimaneutral sein – eine ambitionierte Vorgabe, die mit einem umfassenden Maßnahmenpaket erreicht werden soll.
Maßnahmenpaket zur Emissionsreduktion
Auf Grundlage des am 18. Juni 2023 von der Bevölkerung angenommenen Klimagesetzes (KlG), das eine Zustimmung von 59,1 Prozent erhielt, wurde die Bundesverwaltung beauftragt, konkrete Maßnahmen zur Reduktion ihrer Emissionen zu entwickeln. Diese betreffen sowohl direkte Emissionen, etwa durch Energieverbrauch und Mobilität, als auch indirekte Emissionen, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette entstehen.
Der Bundesrat fordert dabei eine detaillierte Aufstellung der notwendigen Maßnahmen sowie eine Kalkulation der damit verbundenen Kosten. Diese sollen in künftige Finanzplanungen integriert werden, um eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen. Auch Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel werden in das Konzept einfließen und separat ausgewiesen.
Nutzung erneuerbarer Energien und ressourcenschonendes Bauen
Neben der Reduktion von Emissionen liegt ein weiterer Fokus auf der Nutzung erneuerbarer Energien und ressourcenschonendem Bauen. Insbesondere die Potenziale zur Produktion von Solarenergie auf bundesnahen Infrastrukturen sollen ausgeschöpft werden. Die Umsetzung dieser Vorhaben erfolgt gemäß den Vorgaben des Energiegesetzes und des Umweltschutzgesetzes.
Die Erkenntnisse aus diesen Maßnahmen werden in die Verordnungsbestimmungen zur Klimaschutz-Verordnung integriert. Die entsprechende Vernehmlassung ist für den Sommer 2025 geplant.
Treibhausgasbilanzierung als Grundlage für weitere Maßnahmen
Ein weiteres zentrales Element der Strategie ist die Erstellung einer umfassenden Treibhausgasbilanzierung, die bis Ende 2025 vorliegen soll. Diese Bilanz wird auch vor- und nachgelagerte Emissionen berücksichtigen und bildet die Basis für zusätzliche Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen entlang der gesamten Lieferkette.
Bereits umgesetzte Maßnahmen, wie der «Aktionsplan Flugreisen» und andere Reduktionsstrategien im Bereich der Dienstreisen, werden weitergeführt. Der Bundesrat plant zudem, die Emissionen durch Flugreisen der Bundesverwaltung weiter zu senken.
Ausblick und nächste Schritte
Mit diesen Beschlüssen unterstreicht der Bundesrat seine Entschlossenheit, die Ziele des Klimagesetzes zu erreichen und die Schweiz auf einen nachhaltigen und klimaneutralen Pfad zu führen. Die vorgelegten Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt in Richtung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Ressourcen und einer zukunftsfähigen Energiepolitik.
Die Öffentlichkeit und interessierte Kreise sind eingeladen, sich im Rahmen der Vernehmlassung ab Sommer 2025 zu den geplanten Verordnungsbestimmungen zu äußern.
Herausgeber:
Der Bundesrat
Generalsekretariat UVEK
Bundesamt für Umwelt BAFU
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